Full text: Geschichte Bayerns.

62 Die Pfalzgrafen am Rhein. 
2) Die Pfalzgrafen am Rhein. 
Als Kurfürst Rudolph I. im Jahre 1319 starb, hinter- 
ließ er drei Söhne: Adolph, Rudolph II. und Ruprecht 
I. Der älteste Sohn Adolph starb aber frühzeitig, ohne zur 
eigentlichen Regierung zu kommen, und hinterließ einen un- 
mündigen Sohn, Ruprecht II. zum Erben. Dieser bekam 
noch den Beinamen der „Harte“, weil er einmal sechzig 
Mordbrenner, welche in der Pfalz großes Unheil angestiftet 
hatten, in einen glühenden Ziegelofen werfen ließ, um dadurch 
andere solche Verbrecher abzuschrecken. Mit diesen drei Nach- 
kommen Nudolphs I. schloß Kaiser Ludwig, der Bayer, 
1329 den Hausvertrag von Pavia, durch welchen Bayern und 
Pfalz auf fast 500 Jahre von einander getrennt wurden. Die 
Nachkommen Rudolphs erhielten in dieser Theilung die 
Rheinpfalz und die Oberpfalz. 
Anfangs führten Rudolph II. und Ruprecht I. die 
Regierung gemeinschaftlich und eben so die Vormundschaft über 
ihren unmündigen Neffen Ruprecht II. Im Jahre 1338 
theilten sie sich der Art in die Regierung, daß Rudolph I. 
den größten Theil der Rheinpfalz, Ruprecht I. und II. aber 
die Oberpfalz mit der Residenzstadt Amberg erhielten. Da 
Rudolph bald starb, so fiel auch die Rheinpfalz mit der Kur- 
würde an die beiden Ruprechte. Diese Würde bekleidete Rup- 
recht I. lebenslänglich, weil sein Neffe Ruprecht II. auf so 
lange darauf verzichtet hatte. Der damalige Kaiser Carl 1IV. 
forderte aber von den pfälzischen Fürsten wegen gemachter 
Geldvorschüsse die Abtretung mehrerer Besitzungen in der 
Oberpfalz, und sie mußten auch in diese Forderungen ein- 
willigen; der Kaiser sprach dagegen der pfälzischen Linie die 
Kurwürde, welche vertragsmäßig zwischen Bayern und Pfalz 
wechseln sollte, für immier allein zu. 
Schon unter Rudolphs Regierung und unter den beiden 
Ruprechten wurde nicht nur die Pfalz, sondern ganz Deutsch- 
land, ja fast ganz Europa von einer schrecklichen pestartigen 
Krankheit heimgesucht, welche man den schwarzen Tod
	        
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