Full text : Fürst Bismarck und der Bundesrat. Dritter Band. Der Bundesrat des Deutschen Reichs (1873-1878). (3)

Am  7.  August  1874  verkündigte  der  Reichskanzler  (im  Auftrage  Ech)!)
Scheele,  daß  der  Kaiser  ihm  den  Stern  zum  Roten  Adler-Orden  II.  Klasse
mit  Eichenlaub  verliehen  habe.

Scheele  verfolgte  natürlich  später  die  Entwickelung  des  vielen  Angriffen
ausgesetzten  Reichs-Eisenbahn-Amts  aus  der  Ferne  mit  all  dem  Interesse,  das
derselbe  von  Haus  aus  für  das  neue  Reichsamt  gehegt  hatte.  Insbesondere  bestritt
er  mit  Entschiedenheit  die  Behauptung,  daß  der  Fürst  mit  Einrichtung  des
Reichs-Eisenbahn-Amts  Schiffbruch  gelitten  habe.  Bismarcks  Bestreben  —  so
ungefähr  äußerte  sich  Scheele  kurze  Zeit  vor  seinem  Ableben  —  ging  in  erster
Linie  dahin,  die  mächtigen  Privatbahnen  und  ihre  Tarifwillkür  zu  zügeln,  die
besonders  in  Differenzialtarifen  unter  Schädigung  nationaler  Interessen  ihren
Ausdruck  fand.

Schon  die  bloße  Existenz  des  mit  großen,  wenn  auch  unklar  gefaßten  Befugnissen
  ausgerüsteten  Reichs-Eisenbahn-Amts  übte  auf  den  gesamten  Betrieb
und  selbst  auf  die  Eisenbahnpolitik  eine  wohlthätige  Wirkung  aus.  Sachsen
beeilte  sich,  alle  sächsischen  Privatbahnen  anzukaufen,  und  Bayern,  wiewohl  durch
seine  Reservatrechte  geschützt,  folgte  diesem  Beispiel  in  den  rechtsrheinischen  Besitzungen.
  Der  Finanzminister  Camphausen,  der  früher  entschiedener  Gegner
der  Eisenbahnverstaatlichung  war,  wechselte  die  Ansicht  und  unterstützte  den
energischen  Minister  Maybach  beim  Ankauf  der  Privatbahnen.  Es  war  eben
für  die  deutschen  Finanzminister  eine  wichtige  Finanzfrage  geworden,  sie  wollten
ihre  reichlichste  Finanzquelle  schützen  gegen  Experimente,  die  nicht  ausbleiben
konnten,  wenn  die  Herrschaft  der  Privatbahnen  ungebrochen  blieb.

Diesen  vom  Fürsten  Bismarck  gewollten  Erfolgen  gegenüber  ist  die  Behauptung,
  er  habe  nichts  erreicht,  verfehlt.  Auch  ohne  als  oberste  anordnende
Aufsichtsbehörde  zu  fungiren,  kann  das  Reichs-Eisenbahn-Amt  segensreich  wirken,
wenn  es  als  seine  wesentliche  Aufgabe  betrachtet,  die  gesamte  Eisenbahnwissenschaft,
  das  Eisenbahnfrachtrecht,  die  Statistik  u.  s.  w.  zu  pflegen,  neue  Erfindungen
  zu  prüfen  und  zu  fördern,  die  Ursachen  erheblicher  Eisenbahnunfälle
zu  ermitteln,  auf  Einrichtungen,  welche  den  Betrieb  gefährden,  sowie  auf  Tarifsätze,
  welche  unsere  nationalen  Interessen  schädigen,  aufmerksam  zu  machen.
Zur  Verfolgung  dieser  überaus  wichtigen  Zwecke  fehlt  es  den  Behörden  der
Einzelstaaten,  welche  durch  Erledigung  der  laufenden  Sachen  vollauf  in  Anspruch
  genommen  werden,  an  Zeit  und  Kraft;  es  bedarf  dazu  einer  mit  hervorragenden
  Kräften  ausgerüsteten  Reichsbehörde,  welche  mit  aller  Muße  und
Gründlichkeit  die  großen  Eisenbahnfragen  verfolgen  und  ihrer  Lösung  entgegenführen
  kann.

Welche  Meinung  übrigens  Bismarck  von  Scheele  hatte,  beweist  am  besten
die  Thatsache,  daß  er  ihn,  wenn  ich  recht  unterrichtet  bin,  einmal  bald  nach

 

1)  In  Kohls  Bismarck-Regesten  nachzutragen.