Full text: Wilhelm Heinzes Quellen-Lesebuch zur vaterländischen Geschichte für Lehrerbildungsanstalten und höhere Schulen. Erster Teil. Deutsche Geschichte bis 1648. (1)

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Heiden alle, die König Friedrich auf den Berg geführt hatte, und wurde der 
Streit auch damit verloren, also daß König Friedrich gefangen ward und die 
Herren all von Osterreich; das währte bis auf die Vesperzeit, da führte man den 
König Friedrich zu dem von Bayern unter einen Baum. Da empfing er ihn und 
sprach: „Herr Oheim, ich sah Euch nie so gern.“ Da sprach der König Friedrich: 
„Ich sah Euch aber nie also ungern.“ Die wurden geführt des ersten auf Dorn- 
burg, des Morgens aber gen Otting. Da kamen die Herren alle zueinander, 
und wurde der König Ludwig von Bayern mit seinem Rate einig, daß König 
Friedrich gen Trausnitz in die Burg Vitztum Wiglins, die da liegt ob Regens- 
burg an einem Wasser, Nab geheißen, geführt ward ins Gefängnis. Dort lag er 
gefangen bis in das dritte Jahr, wiewohl ihm Ludwig doch gelobt hatte, da er 
sich ihm gefangen gab mit seinen Treuen: er solle Leibes und Gutes in allen 
Dingen von ihm sicher sein. 
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Kaiser Ludwig von Bayern und der Papst. 
1338. 
Quelle: Weistum des Kurvereins von Rense über die Königswahl 1338 
(Lateinisch). 
lbersetzung: Erler a. a. O. Bd. 3. S. 357 und 358. 
Im Namen des Herrn! Amen. Durch diese gegenwärtige Urkunde sei allen 
offen kundgetan, daß im Jahre der Menschwerdung des Herrn 1338 am sechzehnten 
Tage des Monats Juli ungefähr um die siebente Stunde selbigen Tages .. im 
Baumgarten, der beim Dorfe Rense am Ufer des Rheines liegt, wo die Kur- 
fürsten des heiligen römischen Reiches zu Verhandlungen über die Wahlen und 
andere Angelegenheiten selbigen Reiches häufig zusammenzukommen pflegen, die 
ehrwürdigen Väter in Christo, die Herren Erzbischöfe Heinrich von Mainz, Walram 
von Köln und Balduin von Trier, sowie die erlauchten Fürsten und Herren, die 
Herren Rudolf, Ruprecht und Ruprecht nebst Stephan, die den Pfalzgrafen des 
Reiches vertreten, da es nicht entschieden war, wer von ihnen der stimmberechtigte 
Graf sein sollte, sowie Rudolf, Herzog von Sachsen, und Ludwig, Markgraf von 
Brandenburg, sich miteinander versammelt und persönlich eingefunden haben, um 
über die Rechte und Gewohnheiten im Reiche zu verhandeln. Dieselben haben 
auch Verhandlungen gepflogen mit den zahlreichen Getreuen des oftgenannten 
Reiches, Geistlichen und Laien, die daselbst gleichfalls anwesend waren . Und 
nachdem sie unter sich selbst der Reihe nach unter Ableistung von Eiden Umfrage 
gehalten hatten, wie es Brauch selbiger Fürsten ist, haben sie einhellig und eines 
Sinnes endgültig ausgesprochen, entschieden und als Urteil verkündet: das sei 
Rechtens und altbewährte Gewohnheit im Reiche, daß, wenn von den Kurfürsten 
des Reiches oder auch von dem an Zahl überwiegenden Teile selbiger Fürsten in 
Zwiespalt einer zum Könige der Römer gewählt worden ist, er nicht der Er- 
nennung, Genehmigung, Bestätigung, Zustimmung oder Gutheißung des päpst- 
lichen Stuhles bedarf, um die Verwaltung der Güter und Rechte des Reiches oder 
den Königstitel zu übernehmen, und daß betreffs dieser Dinge ein solcher Er- 
wählter mit Recht nicht an selbigen Stuhl sich zu wenden hat, sondern daß es so 
gehalten und Sitte und Brauch seit undenklichen Zeiten gewesen ist, daß die von 
den Kurfürsten des Reiches einmütig oder von der Mehrheit, wie oben, Er-
	        
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