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106.
Die Protestanten zu Speyer.
1529.
Quelle: Die gegen den Reichstagsabschied zu Speyer gerichtete
Protestationsschrift vom 19. April 15299.
Übertragung aus dem Ubdruck des Textes bei Hortleder, Handlungen und Ausschreiben usw. Gotha 1645.
Vd. 1. S. 42—44.
Des Kurfürsten zu Sachsen usw. Abschied auf jetzigem gehaltenen Reichstag
zu Speyer. Anno 1529.
Von Gottes Gnaden Johannes, Herzog zu Sachsen, des heiligen Römischen
Reiches Erz-Marschall.... tun kund und zu wissen allermänniglich. Nachdem und
als die Römische Kaiserliche Majestät, unser allergnädigster Herr, kurzverrückter
Zeit einen gemeinen Reichstag ausgeschrieben und Kurfürsten, Fürsten und
Stände auf den Sonntag Reminiscere zu Speyer einzukommen erfordert: Dahin
wir uns dann ihrer Kaiserlichen Majestät zu schuldigem und untertänigem Ge-
horsam eigener Person auch verfügt in der Absicht, neben anderen Kurfürsten,
Fürsten und Ständen in den Sachen, so in dem oben berührten Keiser-
lichen Ausschreiben ausgedrückt sind, zu handeln, dieselben zu erwägen und zu
beratschlagen helkten
Zudem auch, daß wir aus vielen tapferen und großwichtigen Ursachen, so unser
Gewissen und die Pflicht belangen, damit wir Gott unserm Schöpfer verwandt,
und von uns auf jetzt gehaltenem Reichstag neben anderen unseren Freunden
vorgetragen sind worden, in oben angezeigten, jetzt genommenen Abschied
nicht haben einstimmen, oder darein willigen können, noch mögen;
Daß wir derhalben wider solche vorgenommene vermeinte Veränderung des
vorigen Speyerschen Abschieds und die anderen angehängten beschwerlichen Artikel
mit samt unseren Freunden öffentlich protestiert, welcher Protestation dann
etliche der ehrbaren und freien Reichsstädte gesandte Botschaften sich auch an-
hängig gemacht haben; und sind die Worte derselbigen unserer getanen Protestation,
die wir auch schriftlich zu den Reichsakten haben legen lassen, unter anderen
diese, so hernach stehen, nämlich:
Dieweil wir aber befunden, daß Euer Liebden und Ihro.) auf Ihrem Vor-
haben in dem vermeinen zu beharren . . . . . . So bedenken wir, daß der viel be-
rührten Beschwerungen halben unsere hohe und unvermeidliche Notwendigkeit er-
fordert, wider angezeigt Euer Liebben ... Vornehmen öffentlich zu protestieren,
als wir auch hiermit gegenwärtig tun . . . .. und wollen gleichwohl in Sachen der
Religion inzwischen also halten, leben und regieren, wie wir das gegen Gott
den Allmächtigen und Römische Kaiserliche Majestät, unseren allergnädigsten Herrn,
uns getrauen zu verantworten.
Zuu Urkund mit unserem hier aufgedrückten Sekret besiegelt und gegeben zu
Weimar am Donnerstag nach Exaudi, Anno Domini 1529.
1) Das Aktenstück ist unterzeichnet von dem Kurfürsten Johann von Sachsen, dem
Markgrafen Georg von Brandenburg (-Ansbach), dem Herzog Ernst von (Braunschweig-)
Lüneburg, dem Landgrafen Philipp von Hessen und dem Fürsten Wolfgang von Anhalt.
Mit diesen Fürsten weigerten sich 14 Städte, den Reichsabschied zu unterschreiben.
2) König Ferdinand und die Stände der Majorität.