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brief versorgt .., daß sie einander nicht bedrängen, sondern vor einen Mann als
gute Freunde beieinander stehen. Die drei Stände sub utraque, sowohl der
Herren= und Ritterstand als die Prager, Kuttenberger und andere Städte mit
ihren Untertanen, überhaupt alle, die sich zu der böhmischen i. J. 1575 dem Kaiser
Maximilian und jetzt dem Kaiser Rudolf von neuem überreichten und von dem-
selben zugelassenen Konfession bekannt haben und noch bekennen, keinen davon
ausgeschlossen, sollen die Religion sub utraque geraum und frei an allen und
jenen Orten treiben und üben, bei ihrem Glauben und Religion, Priesterschaft
und Kirchenordnung bis zu gänzlicher, einhelliger Vergleichung wegen der Religion
im heiligen römischen Reich gelassen werden. Das untere Konsistorium zu Prag
wird denen sub utraque eingeräumt, um ihre Priesterschaft sowohl in böhmischer
als in deutscher Sprache, ohne alle Verhinderung des Erzbischofs, einzusetzen. Die
Universität zu Prag wird ebenfalls denen sub utraque mit der Bemerkung übergeben,
daß sie denselben von alters her gehöre. Über das Konsistorium und die Universität
sollen die drei Stände Defensoren:!) aus ihrer Mitte aus allen drei Ständen in
gleicher Zahl ernennen und solche dem Kaiser zur Bestätigung präsentieren.
Im Fall jemand aus den vereinigten drei Ständen sub utraque
über die Kirchen und Gotteshäuser, deren sie allbereits im Besitze
sind, und die ihnen zuvor zuständig, es sei in Städten, Märkten,
Dörfern oder anderswo, noch mehr Gotteshäuser und Kirchen zum
Gottesdienst oder auf Schulen zum Unterrichte der Jugend aufbauen
lassen wollte, soll solches sowohl dem Herren= und Ritterstande als
auch den Städten samt und sonders jederzeit frei stehen ohne aller-
männigliches Verhindern.
Gleicherweise soll auch niemand, von dem heutigen Tage an zu rechnen, wie
aus den höheren Ständen, also auch aus den Städten, Märkten und das Bauern-
volk weder von ihren Obrigkeiten noch anderen geistlichen und weltlichen Standes-
personen von seiner Religion abgewendet werden und zu des Gegenteils Religion
mit Gewalt oder einer anderen erdachten Weise gedrungen werden.
So soll auch wider obbestimmten wegen der Religion aufgerichteten Frieden
und wider diese den Ständen sub utraque von uns geschehene beständige Ver-
sicherung kein Befehl und nichts dergleichen . von uns, unseren Erben und künftigen
Königen zu Böheimb, auch von keinem anderen ausgehen oder angenommen
werden ... Und dieser Ursachen halber tun wir hiermit alle und jede Mandata,
welcher Orten die immer erfolgt sein möchten, aufheben, kassieren, zunichte machen
und erkennen sie tot und null sen
118.
Der Prager Fenstersturz.
23. Mai 1618.
Quelle: Theatrum Europaeum#) I (Frankfurt 1635) 18.
lbertragung: F. Kurze, Gegenreformation. Leipzig. S. 17.
Nachdem nun von den anwesenden Ständen ein gemeinsamer Schluß
macht worden, haben sie folgenden Mittwoch, als den 23. Mai, jeder mit einem
1) Vertreter, Sachführer.
:„) Das „Europäische Theater“ bildete eine Chronik der Zeitereignisse und den Vor-
läufer der später entstandenen Zeitungen. Es erschien seit 1616 zu Frankfurt a. M. in