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tötet, den Priestern, die sich vor ihnen nicht haben verstecken können, unsäglichen
Schimpf und Marter angetan, teils totgeschlagen, darunter auch armer alter lahmer
Krüppel in den Spitalen nicht verschonet, sondern dieselben greulicher Weise ge-
martert und getötet, auch einem Weibsbilde (welches und alles andere mit
lebendigen Zeugnissen zu beweisen) die Zunge aus dem Halse gerissen, anderen die
Zunge im Munde gespaltet, anderen härene Stricke um die Köpfe gewunden,
überstark zugezogen und durch solche Marter, wo sie Geld vergraben hätten, be-
fraget: Amter, Klöster, Städte, adlige Häuser, Flecken und Dörfer ganz aus-
geplündert, Kisten, Kasten, Schäppe und alles aufgehauen, alle Pforten, Fenster,
Stühle, Bänke und anderen Hausrat vernichtet, aus= und entzweigeworfen, was
an Fleisch, Butter, Käse, Eiern und anderen Lebensmitteln vorhanden gewesen,
wenn sie sich damit gefüllet gehabt, in Kot getreten; den Fässern mit Wein,
Mehl, Bier, Broihan und anderem Getränke den Boden ausgeschlagen und auf
die Erde laufen lassen, die Kirchen, Kapellen und Armenkasten aufgebrochen, den
Kirchenornat an Kelch, Patellen, Monstranzen, Meßgewand, heiligem Zierat neben
allem anderen, so darin befunden, herausgeraubt, die Altar= und Taufsteine
profaniert, mit ihrem Unflat verunreinigt, die Meßbücher zerrissen, in die heilige
Bibel und andere Bücher salva venia (mit Erlaubnis zu sagen) gehofieret; die
Flügel der Altäre, Orgeln und Kirchenstände entzweigehauen, die Gräber er-
öffnet und durchsuchet, das Kupfer und Blei von Kirchtürmen abgedecket und weg-
genommen, etliche schöne Bibliotheken verbrannt; ehrbare Frauen und Jung-
frauen genotzüchtigt; ganze Flecken und Dörfer ausgebrannt und in die Asche ge-
legt; die Leute im Felde bei ihren Arbeiten niedergehauen, daß sie kein Korn
einbringen, sondern alles im Felde stehen lassen müssen, woraus unmenschliche
Hungersnot zu besorgen; die armen Leute in den Gehölzen, dahin sie sich zur
Rettung ihres und ihrer Weiber und kleinen Kinder Lebens retirieret, gleich den
wilden Tieren verfolget und niedergemetzelt, womit man bishero täglich dermaßen
fortfähret, daß der größere Teil meines Landes über 12 Meilen Weges in die
Länge und zu 6 und 7 in der Breite ganz und dermaßen ruiniert, daß bei
Menschenlebzeiten sich's nicht wird wieder erholen können.
120.
Disziplin im Heere Wallensteins.
Quelle: Ordonnanz des Herzogs von Friedland, wie die Offiziere und
Soldaten in den Quartieren in Pommerrn sich halten sollen.
Fundort: F. Förster, Albrecht von Wallensteins ungeducte Brlefe aus den Jahren 1627—1634.
ell.
Berlin 1828—29. 1. T
Fehrbellin, 15. Nov. 1627.
An den Obristen von Arnim,
Wir haben aus des Herrn Schreiben vernommen, welcher gestalt er von Uns
eine Ordonnanz haben wollte, wie das Volk in den Quartieren unterhalten werden
sollte. So wissen wir ihm keine andere Ordonnanz zu geben, als der Herr wolle
darob sein, daß dem Volke alle Monat ein Monat Sold gereicht werde, daß es
davon leben und auf keine Weise sonsten von den Einwohnern die Unterhaltung
begehren solle. Weil etliche Regimenter sehr abgekommen und nicht komplet, als
werde der Herr Obriste allein für diejenigen die völlige Unterhaltung reichen
lassen, welche komplet; den Offizieren aber, welche nachlässig gewesen und ihre