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ein groß Teil von Deutschland durch Stiftung dieses Handels und Anrichtung einer
solchen Compagnie merklich werden beneficieret werden, daß wir aus solchen und
anderen bewegenden Ursachen diesem ihren getanen untertänigsten Ansuchen in
Gnade dekerieret1), tun auch solches hiermit und kraft dieses unseres Machtbriefes
und Octroys, welches wir ihnen erteilen, also und su daß
1.
Anfänglich eingangs erwähnter Compagnie freistehen solle, an der Afrikanischen
Küste mit Pfeffer, Elefantenzähnen, Geld, Schlaven?) oder was sonst daselbst zu
negociieren und zu handeln vorfallen möchte, ihre Commercien und freies Ge-
werbe zu treiben.
2.
Jedennoch mit diesem ausdrücklichen Vorbehalt und Bedingung, daß diese
unsere Compagnie mit ihrem Handel und Gewerbe den Fortens) und Comtoiren,
so anderen Potentaten, insonderheit denen Kronen Engelland und Dänemark, wie
auch denen General-Staaten der Vereinigten Niederlanden zugehörig, nicht zu
nahe kommen, sondern sich dabei nach Herkommen und der Völker Recht achten
und zu keinen Mißverständen Ursache geben sollen.
3.
Zu mehrerer Fortsetzung und Faveur dieser Compagnie versprechen wir mit
den ersten dahingehenden Schiffen eine gewisse Person nach Capo tres Pontas ab-
zuschicken und daselbst mit den Naturellen") des Landes dahin traktieren zu lassen,
daß diese Compagnie alldort zur Beförderung und Versicherung des Handels
einen Ort befestigen und zur Defension anrichten möge.
4.
Wenn nun solcher Consens erhalten, verheißen wir ferner eine gute Festung
daselbst zu erbauen und alle requirierte Materialien an Holz, Stein, Kalk, Eisen,
Werk= und Arbeitslohn bis zu erlangter derselben völligen Perkection dazu herzu-
geben und zu schenken
14.
Nicht weniger geloben wir auch, im Fall die Compagnie von jemand, es sei
in Africa oder Europa zu Wasser oder zu Lande beeinträchtigt und angefochten
würde, selbige, es sei durch Repressalien oder allerhand andere Mittel und Wege,
nicht anders, als ob uns und unseren Untertanen selbst der Affront und Schade
widerfahren wäre, zu schützen und zu maintenieren
17.
Damit auch die Compagnie in desto besseren Flor kommen und die Liebhaber
der Commereien noch mehr aufgemuntert werden, so versprechen wir ferner, alle
ein= und ausgehenden Compagnie-Schiffe während den ersten drei Jahren in allen
unseren Zollstädten zoll= und lizentfreis) passieren zu lassen
27.
Endlich versprechen wir gnädigst, sofern einige favorable Articulen in diesem
Octroy vergessen sein möchten, daß wir dieselben, falls sie uns nicht zu merklichem
1) nachgeben. 2) Sklaoven. 3) Forts. 4) Eingeborenen. *) abgabenfrei.