Full text: Wilhelm Heinzes Quellen-Lesebuch zur vaterländischen Geschichte für Lehrerbildungsanstalten und höhere Schulen. Zweiter Teil. Deutsche, vornehmlich brandenburgisch-preußische Geschichte bis 1815. (2)

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ein groß Teil von Deutschland durch Stiftung dieses Handels und Anrichtung einer 
solchen Compagnie merklich werden beneficieret werden, daß wir aus solchen und 
anderen bewegenden Ursachen diesem ihren getanen untertänigsten Ansuchen in 
Gnade dekerieret1), tun auch solches hiermit und kraft dieses unseres Machtbriefes 
und Octroys, welches wir ihnen erteilen, also und su daß 
1. 
Anfänglich eingangs erwähnter Compagnie freistehen solle, an der Afrikanischen 
Küste mit Pfeffer, Elefantenzähnen, Geld, Schlaven?) oder was sonst daselbst zu 
negociieren und zu handeln vorfallen möchte, ihre Commercien und freies Ge- 
werbe zu treiben. 
2. 
Jedennoch mit diesem ausdrücklichen Vorbehalt und Bedingung, daß diese 
unsere Compagnie mit ihrem Handel und Gewerbe den Fortens) und Comtoiren, 
so anderen Potentaten, insonderheit denen Kronen Engelland und Dänemark, wie 
auch denen General-Staaten der Vereinigten Niederlanden zugehörig, nicht zu 
nahe kommen, sondern sich dabei nach Herkommen und der Völker Recht achten 
und zu keinen Mißverständen Ursache geben sollen. 
3. 
Zu mehrerer Fortsetzung und Faveur dieser Compagnie versprechen wir mit 
den ersten dahingehenden Schiffen eine gewisse Person nach Capo tres Pontas ab- 
zuschicken und daselbst mit den Naturellen") des Landes dahin traktieren zu lassen, 
daß diese Compagnie alldort zur Beförderung und Versicherung des Handels 
einen Ort befestigen und zur Defension anrichten möge. 
4. 
Wenn nun solcher Consens erhalten, verheißen wir ferner eine gute Festung 
daselbst zu erbauen und alle requirierte Materialien an Holz, Stein, Kalk, Eisen, 
Werk= und Arbeitslohn bis zu erlangter derselben völligen Perkection dazu herzu- 
geben und zu schenken 
14. 
Nicht weniger geloben wir auch, im Fall die Compagnie von jemand, es sei 
in Africa oder Europa zu Wasser oder zu Lande beeinträchtigt und angefochten 
würde, selbige, es sei durch Repressalien oder allerhand andere Mittel und Wege, 
nicht anders, als ob uns und unseren Untertanen selbst der Affront und Schade 
widerfahren wäre, zu schützen und zu maintenieren 
17. 
Damit auch die Compagnie in desto besseren Flor kommen und die Liebhaber 
der Commereien noch mehr aufgemuntert werden, so versprechen wir ferner, alle 
ein= und ausgehenden Compagnie-Schiffe während den ersten drei Jahren in allen 
unseren Zollstädten zoll= und lizentfreis) passieren zu lassen 
27. 
Endlich versprechen wir gnädigst, sofern einige favorable Articulen in diesem 
Octroy vergessen sein möchten, daß wir dieselben, falls sie uns nicht zu merklichem 
1) nachgeben. 2) Sklaoven. 3) Forts. 4) Eingeborenen. *) abgabenfrei.
	        
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