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2. Quelle: Der Kurfürst an die anwesenden Deputierten. 10. November 1681.
Fundort: Urkunden und Aktenstücke zur Geschichte des Kurfürsten Priedrich Wilhelm von Brandenburg.
Berlin 1890. Bd. 10. S. 580—
„S. Ch. D. haben ihr das von den Prälaten, Herren und Ritterschaft der
Chur-Mark Br. übergebene unterth. Memorial!) mit mehrem gehorsamst vor-
tragen lassen und daraus vernommen, wasmaaßen itztbesagte Stände über die in
denen Chur-Märkischen Landen für einige Zeit introducirte Accise sich noch
immerhin beschweren, auch wegen Moderation und Erleichterung des monat-
lichen Contingents der Contribution nochmaln unterth. anhalten.
Soviel nun zuförderst die eingeführte Accise anlangt, da halten S. Ch. D.
cgn. dafür, es werden die Stände nunmehr selbst genugsam begreifen, daß ohne
derselben Introducirung die Städte unmöglich hätten können conservirt werden;
obwohl einige von denen Deputirten der Stände in den für anderthalb Jahren
übergebenen unterth. Memorialien das Contrarium?), nämlich der Städte gänz-
lichen Untergang und Ruin, genugsam vorstellen und behaupten wollen, auch daß
dadurch auch der Adel und Sr. Ch. D. Amter totaliter würden ruinirt werden.
Und seind demnach höchstged. S. Ch. D. destomehr vergnügt, weil dieselbe
insoweit zu Dero intendirtens) Zweck ge'angt, daß nicht allein die sonsten ohne
der Accise-Introducirung fürgewesene Total--Ruin der Städte verhütet, sondern
auch daß dieses ein Mittel, wodurch dem Lande könne geholfen und dasjenige
Quantum, womit die Städte übertragen, moderirt werden; und haben S. Ch.
D. bei Introducirung dieses Modi niemaln einen andern Zweck gehabt,
als sowohl die Städte als auch das Land dadurch wieder in Flor und
Aufnehmen zu bringen, und haben zu dem Ende solche gun. Anstalt gemacht,
daß, da nunmehro der Städte Contigent vermittels Accise wieder in etwas sich ver-
größert, solches dem Lande zu Gute kommen oder zum Besten gereichen sollte,
welches auch schon, ehender und bevor die Stände mit ihrem Memorial ein-
gekommen, zum Effekt wäre gebracht worden, wann selbiges durch die leidige
Contagion") nicht behindert, welche durch des Höchsten Verhängniß in denen beiden
Provincien Halberstadt und Magdeburg annoch graßirt.
Es werden aber dennoch S. Ch. D. nicht ermangeln, gestalt denn auch des-
halb schon Anstalt gemacht, daß vom 1. Januario nächstkünftigen 1682. Jahres
anzurechnen, vermittels göttlicher Hürfe, soviel als die Accise über das moderirte
monatliche Quantum ausbringen wird, dem Lande zu Gute kommen solle; jedoch
wollen S. Ch. D. dieses dabei nochmaln gn. befohlen haben, daß gleich wie in
denen Aemtern, also auch in denen der Ritterschaft zustehenden Städten die Accise
unverzüglich introducirt werden solle, und wann in denselben dasjenige Quantum,
so dieselben nach Proportion zum Corpore der Ritterschaft zu geben schuldig
sein, nicht erreicht wird, so wollen S. Ch. D. dasjenige, was daran ermangelt ex
cassa erstatten und gut thun lassen, dahingegen aber wollen S. Ch. D. auch gn.,
daß wann in einigen der Ritterschaft Städten die Accise über deren Contigent
ein mehres tragen wird, dieselbe dem Lande zum Besten gleichfalls davon dis-
poniren können.“
1) Bittschrift.
2) Gegenteil.
*) beabsichtigten.
4) Seuche.