Full text: Wilhelm Heinzes Quellen-Lesebuch zur vaterländischen Geschichte für Lehrerbildungsanstalten und höhere Schulen. Dritter Teil. Neueste Geschichte seit 1815 bis zur Gegenwart. (3)

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hältnissen zu nehmenden Gang auf die erhabenen Wahrheiten zu gründen, welche 
uns die heilige Religion des Gott-Heilandes lehrt, erklären feierlich, daß gegen— 
wärtige Akte nur zum Gegenstande hat, angesichts der ganzen Welt ihre un— 
erschütterliche Entschließung zu erkennen zu geben, sowohl in der Verwaltung ihrer 
respektiven Staaten, als in den politischen Verhältnissen mit jeder anderen 
Regierung nur die Vorschriften dieser heiligen Religion zur Regel zu nehmen, 
Vorschriften der Gerechtigkeit, der christlichen Liebe und des Friedens, die, weit 
entfernt, einzig und allein auf das Privatleben anwendbar zu sein, im Gegenteil 
direkt auf die Entschlüsse der Fürsten einwirken und alle ihre Schritte leiten 
müssen, wie sie allein das Mittel sind, die menschlichen Institutionen zu kon- 
solidieren und ihren Unvollkommenheiten abzuhelfen. 
Demzufolge sind ihre Majestäten über folgende Artikel übereingekommen. 
Art. 1. Gemäß den Worten der Heiligen Schrift, welche allen Menschen be- 
sohlen, sich als Brüder zu betrachten, werden sie durch die Bande einer wahren 
und unauflöslichen Brüderschaft vereinigt bleiben, und sich als Landsleute be- 
trachtend, werden sie sich bei allen Gelegenheiten und in allen Fällen Hilfe und 
Beistand leisten; sich zu ihren Untertanen und ihren Heeren als Familienväter 
betrachtend, werden sie sie in dem Geiste der Brüderlichkeit leiten, wovon sie be- 
seelt sind, um die Religion, den Frieden und die Gerechtigkeit zu beschützen. 
Art. 2. Demzufolge wird das einzige Prinzip in Kraft sowohl unter den ge- 
nannten Regierungen, als unter ihren Untertanen das sein: sich gegenseitige 
Dienste zu leisten, sich durch ein unerschütterliches Wohlwollen die gegenseitige Zu- 
neigung zu bezeigen, von der sie beseelt sein müssen, sich alle nur als Mitglieder 
derselben christlichen Nation zu betrachten. Die drei verbündeten Herrscher 
sehen sich selbst nur als von der Vorsehung Abgeordnete an, um drei Zweige 
einer und derselben Familie zu regieren, nämlich Osterreich, Preußen und Ruß- 
land, hierdurch bekennend, daß die christliche Nation, wovon sie und ihre Nationen 
Teile ausmachen, in Wahrheit und Wirklichkeit keinen anderen Souverän als den- 
jenigen hat, dem allein das Eigentum, die Macht angehört, weil in ihm sich 
finden alle Schätze der Liebe, der Wissenschaft und der unendlichen Weisheit; 
das heißt: Gott, unseren göttlichen Erlöser Jesus Christus, das Wort des Aller- 
höchsten, das Wort des Lebens. Ihre Majestäten empfehlen demzufolge mit der 
zärtlichsten Sorgfalt ihren Völkern als das einzige Mittel, dieses Friedens zu ge- 
nießen, der, aus gutem Gewissen entspringt und allein dauerhaft ist, sich zu be- 
festigen mit jedem Tage mehr in den Prinzipien und in der Ausübung der 
Pflichten, welche der göttliche Heiland die Menschen gelehrt hat. 
Art. 3. Alle die Mächte, welche feierlich werden bekennen wollen die ge- 
heiligten Grundsätze, welche gegenwärtige Akte diktiert, und welche werden an- 
erkennen wollen, wie wichtig es ist für das Glück der nur allzu lang beunruhigten 
Nationen, daß diese Wahrheiten von jetzt an auf die menschlichen Schicksale allen 
den Einfluß üben, welcher ihnen angehört, werden mit eben so vieler Zu- 
vorkommenheit als Zuneigung aufgenommen werden in diese heilige Allianz. 
Dreifach verfaßt und unterzeichnet zu Paris im Jahre der Gnade 1815, den 
14/26. September. (L. S.) Franz. 
(L. S.) Friedrich Wilhelm. 
(L. S.) Alexander.
	        
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