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Geltung war. Gleiche geschichtliche Beziehungen und gleiche nationale Bedürfnisse
der Gegenwart verbinden uns mit Italien. Beide Länder wollen die Segnungen
des Friedens festhalten, um in Ruhe der Befestigung ihrer neu gewonnenen Ein-
heit, der Ausbildung ihrer nationalen Institutionen und der Förderung ihrer
Wohlfahrt zu leben.
Unsere mit Österreich-Ungarn und Italien bestehenden Verabredungen gestatten
mir zu meiner Befriedigung die sorgfältige Pflege meiner persönlichen Freund-
schaft für den Kaiser von Rußland und der seit hundert Jahren bestehenden fried-
lichen Beziehungen zu dem russischen Nachbarreiche, welche meinen eigenen Ge-
fühlen ebenso wie den Interessen Deutschlands entspricht.
In der gewissenhaften Pflege des Friedens stelle ich mich ebenso bereitwillig
in den Dienst des Vaterlandes, wie in der Sorge für unser Kriegsheer und freue
mich der traditionellen Beziehungen zu auswärtigen Mächten, durch welche mein
Bestreben in ersterer Richtung befördert wird.
Im Vertrauen auf Gott und auf die Wehrhaftigkeit unseres Volkes hege ich
die Zuversicht, daß es uns für absehbare Zeit vergönnt sein werde, in friedlicher
Arbeit zu wahren und zu festigen, was unter Leitung meiner beiden in Gott
ruhenden Vorgänger auf dem Throne kämpfend erstritten wurde.
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Bismarcks Entlassung.
20. März 1890.
1. Quelle: Bismarcks Entlassungsgesuch vom 18. März 1890.
Fundort: Gebhardt a. a. O. Pôd. 2. S. 826—828.
Berlin 18. März 1890.
Bei meinem ehrfurchtsvollen Vortrage vom 15. d. M. haben Eure Mazjestät
mir befohlen, den Orderentwurf vorzulegen, durch welchen die Allerhöchste Order
vom 8. September 18521), welche die Stellung eines Ministerpräsidenten seinen
Kollegen gegenüber seither regelt, außer Geltung gesetzt werden soll... Diese
Order allein gab dem Ministerpräsidenten die Autorität, welche es ihm ermöglicht,
dasjenige Maß von Verantwortlichkeit für die Gesamtpolitik des Kabinetts zu
übernehmen, welches ihm im Landtage und in der öffentlichen Meinung zugemutet
wird . . Ich habe bisher niemals das Bedürfnis gehabt, mich meinen Kollegen
gegenüber auf die Order von 1852 ausdrücklich zu beziehen. Die Existenz der-
selben und die Gewißheit, daß ich das Vertrauen der beiden hochseligen Kaiser
Wilhelm und Friedrich besaß, genügten, um meine Autorität im Kollegium sicher-
zustellen. Diese Gewißheit ist heute aber weder für meine Kollegen, noch für
mich selbst vorhanden. Ich habe daher auf die Order von 1852 zurückgreifen
müssen, um die nötige Einheit im Dienste Eurer Majestät sicherzustellen. Aus vor-
stehenden Gründen bin ich außerstande, Eurer Majestät Befehl auszuführen, laut
dessen ich die Aufhebung der vor kurzem von mir in Erinnerung gebrachten Order
1) Um dem Ministerpräsidenten mehr als bisher eine allgemeine Übersicht über die
verschiedenen Zweige der Verwaltung zu geben, bestimmte Friedrich Wilhelm IV. in der
erwähnten Kabinettsorder vom 8. September 1852, daß jeder Minister über alle Ver-
waltungsmaßregeln von Wichtigkeit sich mit dem Ministerpräsidenten zu verständigen und
diesem auch alle dem Könige vorzulegenden Berichte zur Meinungsäußerung und Weiter-
gabe einzureichen habe. « -