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zur Klage geben, so soll diese Klage im Namen der Regierung, an die sie gerichtet
ist, nach den in den einzelnen Bundesstaaten bestehenden Formen gegen die Ver—
fasser oder Verleger der dadurch betroffenen Schrift erledigt werden.
C. Gründung einer Zentraluntersuchungskommission.
Quelle: Beschluß der Bundesversammlung vom 20. September 1819.
Fundort: G. v. Meyer, Corpus juris confoederationis Germanicge oder vollständige Sammlung der Quellen
des deutschen Bandesrechts vom Luneviller Frieden bis zu den neuesten Bundesgesetzen. Ergänzt und fortgesetzt
von H. Zöpfl. Frankfurt a. M. 1858— 69. Bd. 2. S. 99.
Art 1. Innerhalb 14 Tagen, von der Fassung gegenwärtigen Beschlusses
an zu rechnen, versammelt sich in der Stadt und Bundesfestung Mainz eine aus
sieben Mitgliedern mit Einschluß eines Vorsitzenden zusammengesetzte, außer-
ordentliche, von dem Bunde ausgehende Zentral-Untersuchungskommission.
Art 2. Der Zweck dieser Kommission ist gemeinschaftliche, möglichst gründliche
und umfassende Untersuchung und Feststellung des Tatbestandes, des Ursprungs
und der mannigfachen Verzweigungen der gegen die bestehende Verfassung und
innere Ruhe sowohl des ganzen Bundes, als einzelner Bundesstaaten gerichteten
revolutionären Umtriebe und demagogischen Verbindungen, von denen nähere und
entferntere Indizien bereits vorliegen oder sich in dem Laufe der Untersuchung
ergeben möchten.
Art 6. Sämtliche Bundesglieder, in deren Gebiet bereits Untersuchungen
eingeleitet sind, verpflichten sich, der Zentral-Untersuchungskommission unmittelbar
nach ihrer Konstituierung die Lokalbehörden und Kommissionen, denen sic die
Untersuchung anvertraut haben, anzuzeigen.
Die Bundesglieder, in deren Staaten Untersuchungen dieser Art noch nicht
eingeleitet sind, jedoch aber noch nötig werden sollten, sind verbunden, auf das
dieserwegen von der Zentral-Untersuchungskommission an sie gelangende Ansinnen
sogleich die Untersuchung vornehmen zu lassen und der Zentralkommission die
Behörde namhaft zu machen, der sie hierzu den Auftrag erteilen.
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Ziele und Bestrebungen der nationalen Bewegung nach 1815.
1820.
Quelle: Rede von Karl Hasel), gehalten am Abend des 18. Oktober auf
dem Leipziger Schlachtfelde.
Fundort: Max Schilling, Quellenbuch zur Geschichte der Neuzeit. 4. Auflage. Berlin 1912. S. 446—448.
Genossen, Brüder, Freunde! — Heut vor sieben Jahren ward auf diesen
Feldern des Vaterlandes herrlichster Sieg erkämpft, und die Tausende, welche des
Sieges Opfer wurden, gingen fröhlich hinüber zu den freien Vätern; denn sie
starben im Gefühl, zu bluten für heilige Dinge, für des Vaterlandes große Zu-
kunft über ihren Gräbern. Und ganz Deutschland schlug in einem Herzen empor
und lag auf diesem Hügel mit seinen Fürsten auf den Knieen vor dem Herrn des
Sieges und der Freiheit, schlug in einem Herzen empor voll Liebe, Hoffnung und
Vertrauen auf die versprochene Größe, Freiheit und Einheit, auf die Erfüllung
1) Karl Hase (1800—1890), der berühmte Jenenser Kirchenhistoriker, beteiligte sich als
Leipziger und Erlanger Student mit Eifer an der burschenschaftlichen Bewegung.