Gesetzsammlung
für das
Fürstenthum Reuß Aelterer Linie.
3.
(Ausgegeben am 24. Juni 1897).
7. N 3 M. 4. J.
vom 26. März 1897,
betreffend Abänderung der mit der Krone Preußen abgeschlossenen
Militär-Convention.
Die mit der Krone Preußen abgeschlossene Militär-Convention (Art. 7) ist
dahin abgeändert,
daß die betreffenden rnetbeil neben der Landeskokarde eine
Kokarde in den Reichs
und die außeerhalb DW Kontingents-Regimenter ihre Dienstzeit
ableistenden Wehrpflichtigen der betheiligten Staaten nicht mehr die
Landeskokarde, sondern die Kokarde in den Bundesfarben und die
Kokarde desienigen Kontingents zu tragen haben, welchem sic an-
gehören. (Vergl. Amts= und Verordnungsblatt Nr. 35).
Greiz, am 26. März 1897.
Fürstlich Reuß-Plauische Landesregierung.
v. Dietel.
Saupe.
8. Regi OWM., 4 * 3½
Dem Fürstlichen Aichamte in in Greiz ist die Veinguh zur Aichung und
Beglaubigung von Waagen auch für eine größte Last von mehr als 2000 kg
beigelegt worden.