Full text: Wilhelm Heinzes Quellen-Lesebuch zur vaterländischen Geschichte für Lehrerbildungsanstalten und höhere Schulen. Dritter Teil. Neueste Geschichte seit 1815 bis zur Gegenwart. (3)

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Art. 6. Mit der Ausführung des gegenwärtigen Vertrages tritt zwischen den 
kontrahierenden Staaten Freiheit des Handels und Verkehrs und zugleich Gemein— 
schaft der Einnahmen an Zöllen ein. 
Art. 14. Die kontrahierenden Regierungen wollen dahin wirken, daß in 
ihren Landen ein gleiches Münz-, Maß= und Gewichtssystem in Anwendung 
komme, hierüber sofort besondere Unterhandlungen einleiten lassen und die nächste 
Sorge auf die Annahme eines gemeinschaftlichen Zollgewichtes richten 
Art. 18. Die kontrahierenden Staaten wollen auch ferner gemeinschaftlich 
dahin wirken, daß durch Annahme gleichförmiger Grundsätze die Gewerbsamkeit be- 
fördert und der Befugnis der Untertanen des einen Staates, in dem anderen 
Arbeit und Erwerb zu suchen, möglichst freier Spielraum gegeben werde. 
Art. 19. Die preußischen Seehäfen sollen dem Handel der Untertanen sämt- 
licher Vereinsstaaten gegen völlig gleiche Abgaben, wie solche von den königlichen 
preußischen Untertanen entrichtet werden, offenstehen; auch sollen die in fremden 
See= und anderen Handelsplätzen angestellten Konsuln eines oder der anderen der 
kontrahierenden Staaten veranlaßt werden, der Untertanen der übrigen kon- 
trahierenden Staaten sich in vorkommenden Fällen möglichst mit Rat und Tat 
anzunehmen. 
Art. 38. Für den Fall, daß andere deutsche Staaten den Wunsch zu erkennen 
geben sollten, in den durch gegenwärtigen Vertrag errichteten Zollverein auf- 
genommen zu werden, erklären sich die hohen Kontrahenten bereit, diesem Wunsche 
soweit es unter gehöriger Berücksichtigung der besonderen Interessen der Vereins- 
mitglieder möglich erscheint, durch desfalls abzuschließende Verträge Folge zu 
gebent). 
2. Quelle: Scherzgedicht von Hoffmann von Fallersleben aus dem 
Jahre 1840. 
Fundort: Weber, Lehr= und Handbuch der Weltgeschichte. 21. Aufl. Leipzig 1905. Bd. 4. S. 243—244. 
Schwefelhölzer, Fenchel, Bricken, 
Kühe, Käse, Krapp, Papier, "v 
Schinken, Scheren, Stiefel, Wicken, 
Wolle, Seife, Garn und Bier, 
Pfefferkuchen, Lumpen, Trichter, 
Nüsse, Tabak, Gläser, Flachs, 
Leder, Salz, Schmalz, Puppen, Lichter, 
Rettich, Rips, Raps, Schnaps, Lachs, Wachs! 
Und ihr andern guten Sachen, 
Tausend Dank sei euch gebracht! 
Was kein Geist je konnte machen, 
Ei, das habet ihr gemacht! 
Denn ihr habt ein Band gewunden 
Um das deutsche Vaterland, 
Und die Herzen hat verbunden 
Mehr als unser Bund dies Band! 
1) Den beiden süddeutschen Königreichen folgte am 30. März 1833 das Königreich 
Sachsen; am 11. Mai 1833 schlossen sich die thüringischen Staaten an. Der neue Verein 
trat am 1. Januar 1834 ins Leben.
	        
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