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Art. 6. Mit der Ausführung des gegenwärtigen Vertrages tritt zwischen den
kontrahierenden Staaten Freiheit des Handels und Verkehrs und zugleich Gemein—
schaft der Einnahmen an Zöllen ein.
Art. 14. Die kontrahierenden Regierungen wollen dahin wirken, daß in
ihren Landen ein gleiches Münz-, Maß= und Gewichtssystem in Anwendung
komme, hierüber sofort besondere Unterhandlungen einleiten lassen und die nächste
Sorge auf die Annahme eines gemeinschaftlichen Zollgewichtes richten
Art. 18. Die kontrahierenden Staaten wollen auch ferner gemeinschaftlich
dahin wirken, daß durch Annahme gleichförmiger Grundsätze die Gewerbsamkeit be-
fördert und der Befugnis der Untertanen des einen Staates, in dem anderen
Arbeit und Erwerb zu suchen, möglichst freier Spielraum gegeben werde.
Art. 19. Die preußischen Seehäfen sollen dem Handel der Untertanen sämt-
licher Vereinsstaaten gegen völlig gleiche Abgaben, wie solche von den königlichen
preußischen Untertanen entrichtet werden, offenstehen; auch sollen die in fremden
See= und anderen Handelsplätzen angestellten Konsuln eines oder der anderen der
kontrahierenden Staaten veranlaßt werden, der Untertanen der übrigen kon-
trahierenden Staaten sich in vorkommenden Fällen möglichst mit Rat und Tat
anzunehmen.
Art. 38. Für den Fall, daß andere deutsche Staaten den Wunsch zu erkennen
geben sollten, in den durch gegenwärtigen Vertrag errichteten Zollverein auf-
genommen zu werden, erklären sich die hohen Kontrahenten bereit, diesem Wunsche
soweit es unter gehöriger Berücksichtigung der besonderen Interessen der Vereins-
mitglieder möglich erscheint, durch desfalls abzuschließende Verträge Folge zu
gebent).
2. Quelle: Scherzgedicht von Hoffmann von Fallersleben aus dem
Jahre 1840.
Fundort: Weber, Lehr= und Handbuch der Weltgeschichte. 21. Aufl. Leipzig 1905. Bd. 4. S. 243—244.
Schwefelhölzer, Fenchel, Bricken,
Kühe, Käse, Krapp, Papier, "v
Schinken, Scheren, Stiefel, Wicken,
Wolle, Seife, Garn und Bier,
Pfefferkuchen, Lumpen, Trichter,
Nüsse, Tabak, Gläser, Flachs,
Leder, Salz, Schmalz, Puppen, Lichter,
Rettich, Rips, Raps, Schnaps, Lachs, Wachs!
Und ihr andern guten Sachen,
Tausend Dank sei euch gebracht!
Was kein Geist je konnte machen,
Ei, das habet ihr gemacht!
Denn ihr habt ein Band gewunden
Um das deutsche Vaterland,
Und die Herzen hat verbunden
Mehr als unser Bund dies Band!
1) Den beiden süddeutschen Königreichen folgte am 30. März 1833 das Königreich
Sachsen; am 11. Mai 1833 schlossen sich die thüringischen Staaten an. Der neue Verein
trat am 1. Januar 1834 ins Leben.