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und mit voller Überzeugung zurückweisen, und ich wiederhole, was ich in der
Kommission sagte: „Wir, meine Herren, nehmen unseren Eid und das Gelöbnis
auf die Verfassung ebenso ernsthaft wie Sie den Ihrigen. Lernen wir doch
Überzeugungstreue an den Gegnern achten, und seien wir nicht so freigebig mit
dem Vorwurfe des Verfassungsbruches, mit dem Vorwurfe des Eidbruches, welchen
jener in sich schließt “
Was die Verfassung Ihnen an Rechten zubilligt, soll Ihnen unverkürzt zu—
kommen; was Sie darüber hinaus verlangen, das werden wir ablehnen und Ihren
Forderungen gegenüber die Rechte der Krone mit Ausdauer wahrnehmen. Es ist
ein eigentümliches Zusammentreffen, daß die Beratung dieses Manifestes, welches
unserem königlichen Herrn überreicht werden soll, gerade zusammenfällt mit dem
heutigen Geburtstage des jüngsten mutmaßlichen Thronerben. In diesem Zu—
sammentreffen, meine Herren, sehen wir eine verdoppelte Aufforderung, fest für
die Rechte des Königtums, fest für die Rechte der Nachfolger Sr. Majestät ein-
zustehen. Das preußische Königtum hat seine Mission noch nicht erfüllt; es ist
noch nicht reif dazu, einen rein ornamentalen Schmuck Ihres Verfassungsgebäudes
zu bilden, noch nicht reif, als ein toter Maschinenteil dem Mechanismus des
parlamentarischen Regiments eingefügt zu werden.
31.
Die Ablehnung der vom Frankfurter Fürstenkongreß vor-
geschlagenen Bundesreform.
1863.
Quelle: Bericht des Staatsministeriums an den König vom 15. Sep-
tember 18631).
Fundort: L. Hahn, Fürst Bismarck. Bd. 1. S. 149—154.
. . Die ausgedehnten Befugnisse, welche in der Reformakte dem aus we-
nigen und ungleichen Stimmen zusammengesetzten Direktorium?) mit und ohne
Beirat des Bundesrates gegeben werden, die unvollkommene und den wirklichen
Bedürfnissen nicht entsprechende Bildung der an Stelle einer Nationalversammlung
vorgeschlagenen „Versammlung von Bundesabgeordneten“, welche durch ihren
Ursprung auf die Vertretung von Partikularinteressen, nicht von deutschen Inter-
essen hingewiesen ist, und die auf einen kleinen Kreis verhältnismäßig unter-
geordneter Gegenstände beschränkte und dennoch vage und unbestimmte Befugnis
auch dieser Versammlung — lassen jede Bürgschaft dafür vermissen, daß in der
1) König Wilhelm hatte die Beteiligung an dem Fürstenkongreß bereits am 20. August
endgültig mit der Begründung abgelehnt, daß ihm bei der Kürze der zwischen der Einladung
und der ersten Sitzung liegenden Zeit keine Möglichkeit gegeben werde, die zu erörternden
Abänderungen der Bundesverfassung eingehend mit seinen Räten zu prüfen, und er vor
einer solchen Prüfung keine ihn bindenden Erklärungen gegen seine Bundesgenossen geben
könne. Dieser Bericht enthält nun ein aus Bismarcks Feder stammendes Gutachten über
den ohne Preußens Mitwirkung fertig gestellten Reformentwurf des Kongresses.
2) Nach dem Reformentwurf sollte an der Spitze des Bundes ein aus fünf Mit-
gliedern gebildetes Direktorium (beschlossen wurde ein sechsgliederiges) stehen, dem ein
aus Vertretern der Einzelregierungen zusammengesetzter Bundesrat (etwa der engere Rat
der bisherigen Bundesversammlung) und ein Parlament aus Delegierten der Einzelparla-
mente zur Seite zu treten hätten.