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Wenn Ihr Euch nicht ohne Schmerz von früheren, Euch liebgewordenen Ver-
hältnissen lossagt, so ehre ich diesen Schmerz und würdige denselben als eine
Bürgschaft, daß Ihr und Eure Kinder auch mir und meinem Hause mit Treue
angehören werdet. Ihr werdet die Notwendigkeit des Geschehenen erkennen; denn
sollen die Früchte des schweren Kampfes und der blutigen Siege für Deutschland
nicht verloren sein, so gebietet es ebenso die Pflicht der Selbsterhaltung, als die
Sorge für die Förderung der nationalen Interessen, Hannover usw. mit Preußen
fest und dauernd zu vereinigen. Und — wie schon mein in Gott ruhender Herr
Vater es ausgesprochen — nur Deutschland hat gewonnen, was Preußen erworben.
Dieses werdet Ihr mit Ernst erwägen, und so vertraue ich Eurem deutschen
und redlichen Sinn, daß Ihr mir Eure Treue ebenso aufrichtig geloben werdet,
wie ich zu meinem Volke Euch aufnehme. Euren Gewerben, Eurem Handel und
Eurer Schiffahrt eröffnen sich durch die Vereinigung mit meinen Staaten reichere
Quellen. Meine Vorsorge wird Eurem Fleiße wirksam entgegenkommen.
Eine gleiche Verteilung der Staatslasten, eine zweckgemäße, energische Ver-
waltung, sorgsam erwogene Gesetze, eine gerechte und pünktliche Justizpflege, kurz,
alle die Garantien, welche Preußen zu dem gemacht, als was es sich jetzt in
harter Probe bewährt hat, werden Euch fortan gemeinsame Güter sein.
Eure kriegstüchtige Jugend wird sich ihren Brüdern in meinen anderen
Staaten zum Schutze des Vaterlandes treu anschließen, und mit Freude wird die
preußische Armee die tapferen Hannoveraner usw. empfangen, denen in den
Jahrbüchern deutschen Ruhmes nunmehr ein neues, größeres Blatt eröffnet ist.
Die Diener der Kirchen werden auch fernerhin die Bewahrer des väterlichen
Glaubens sein.
Euren Lehranstalten, den vieljährigen Pflegerinnen deutscher Kunst und
Wissenschaft, werde ich meine besondere Aufmerksamkeit widmen, und wenn der
preußische Thron, je länger, desto mehr als der Hort der Freiheit und Selb-
ständigkeit des deutschen Vaterlandes erkannt und gewürdigt wird, dann wird auch
Euer Name unter denen seiner Söhne verzeichnet werden; dann werdet auch Ihr
den Augenblick segnen, der Euch mit einem größeren Vaterlande vereinigt hat.
Das walte Gott.
Schloß Babelsberg den 3. Oktober 1866. Wilhelm.
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Weheimes Bündnis zwischen Preußen und Bayern.
1866.
Quelle: Der Bündnisvertrag zwischen Preußen und Bayern vom
22. August 18662).
Fundort: L. Hahn, Fürst Bismarck. Bd. 1. S. 501 und 502.
Art. 1. Zwischen Sr. Moajestät dem Könige von Preußen und Sr. Majestät
dem Könige von Bayern wird hiermit ein Schutz= und Trutzbündnis abgeschlossen.
Es garantieren sich die hohen Kontrahenten gegenseitig die Integrität des Gebiets
1) Die Verträge mit Württemberg, Baden und dem Großherzogtum Hessen sind
völlig gleichlautend. Sie sind am Tage des Friedensschlusses mit den einzelnen Ländern
abgeschlossen: mit Württemberg am 13. August, mit Baden am 17. August und mit
Hessen am 3. September 1866. Sie wurden am 19. März 1867 veröffentlicht, als sich
die Luxemburger Frage zu der Gefahr eines Krieges zwischen Deutschland und Frankreich
auswuchs.