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Der Präsident fügte hinzu, daß nunmehr der Marschall
loch von der Regierung der Vereinigten Staaten und den
alliierten Regierungen ermächtigt worden sei, Vertretern
der deutschen Regierung die Waffenstillstandsbedingungen
mitzuteilen.
Die von dem Präsidenten Wilson verkündeten Pro-
srammpunkte und Grundsätze sind also vor Abschluß des
Waffenstillstandes, der Deutschland welırlos gemacht hat,
mit den beiden oben erwähnten Vorbehalten auch von
unseren Feinden als Grundlage für den Friedensschluß
angenommen worden.
Das Wilson-Programm und die „Friedensbedingungen“.
Mit diesen Programmpunkten und Grundsätzen stelıen
die uns vorgelegten Friedensbedingungen im schreiendsten
Widerspruch.
In der Botschaft vom 8. Januar 1918 hatte Herr Wilson
erklärt:
„Ein klar ersichtlicher Grundsatz geht durch mein
ganzes Programm: es ist der Grundsatz der Gerechtigkeit
für alle Völker und Nationalitäten und ihres Rechtes aul
gleiche Bedingungen für Freiheit und Sicherheit, seien sie
stark oder schwach.“
Und in der Rede vom 27. September 1918:
„vrenn es in Tat und Wahrheit das gemeinsame Ziel
der gegen Deutschland verbündeten Völker ist, in den
kommenden Friedensverhandlungen einen dauernden und
gesicherten Frieden zustande zu bringen, dann werden alle
bereit und gewillt sein müssen, den einzigen Preis zu zahlen,
um den er zu haben ist. Dieser Preis ist unparteiische
Gerechtigkeit in jedem Punkt, einerlei wessen Interessen
dadurch gekreuzt werden. ... Die unparteiische Ge-
rechtigkeit darf keinen Unterschied machen zwischen
solchen, gegenüber denen wir gerecht zu sein wünschen,
und solchen, gegenüber denen wir lieber nicht gerecht sein
möchten. Es muß eine Gerechtigkeit sein, die keine Be-
günstigung und keine Abstufung kennt, sondern ein gleiches
Recht für die beteiligten Völker.“