Full text: Der Weltkrieg. II. Band. (2)

Kriegssteuervorlagen 
  
„Das Einkommen wird von den Einzelstaaten und 
Kommunen bei seinem Entstehen an seiner Wurzel als 
Einkommen gefaßt. Die Besteuerung und Verwendung 
des Einkommens liegt nun in der Weise beim Reich, daß 
derjenige Teil, der verbraucht wird, unter den Umsatz- 
stempel fällt, und zwar proportional zum Verbrauch, 
und derjenige, der nicht verbraucht wird, also einen Ver- 
mögenszuwachs bildet, unter die Vermögenszuwachs- 
steuer fällt.“ 
Wenn ich die Umsatzstempelvorlage nicht von vornherein 
einbrachte, so war für mich in erster Linie bestimmend die 
Befürchtung, daß diese Neuerung als allzu kühn abgelehnt 
werden würde. Den bereits dreimal vom Reichstag ab- 
gelehnten Quittungsstempel schlug ich vor, weil ich der 
Ablehnung so gut wie sicher war und dann wenigstens 
die Aussicht hatte, daß man mir aus dem Reichstag heraus 
als Ersatz die Umsatzsteuer präsentieren könnte. 
So geschah’s. 
Der Abgeordnete Müller-Fulda erwies mir, ohne es selbst 
zu ahnen, den von mir erwarteten Gefallen. 
Am schlimmsten verunstaltet wurde das Kriegsgewinn- 
steuergesetz. 
Die Verteilung der Steuergebiete zwischen Reich und 
Einzelstaaten legte es nahe, die Kriegsgewinnsteuer als 
eine Steuer von dem während des Krieges eingetretenen 
Vermögenszuwachs zu konstruieren. Den Nachteil, daß 
bei dieser Konstruktion der Sparsame getroffen und der 
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