Full text: Der Weltkrieg. II. Band. (2)

Finanzielle Kriegführung 
  
zwar in der Weise, daß sie sich für jedes Prozent Vermögens- 
verlust um ein Zehntel ermäßigte, also bei 10% Vermögens- 
verlust ganz in Wegfallkam. Bei einer starken Vermögens- 
abgabe, wie sie jetzt wohl kommen wird, hat dieser Gedanke 
seine Berechtigung und verdient geprüft zu werden. Bei 
einer Vermögensabgabe von I°/oo war ereine Spielerei. Aber 
diese „Steuer auf entgangenen Verlust‘, wie sie der ba- 
dische Ministerpräsident von Dusch witzig taufte, hatte 
den Vorteil, die schmale Brücke zwischen kaum mehr 
ausgleichbar erscheinenden Gegensätzen zu bilden. Der 
Vorschlag wurde sowohl von den Bundesregierungen 
wie auch von den verschiedenen bürgerlichen Parteien 
angenommen, und damit war das Steuerkompromiß 
perfekt. 
In den letzten Tagen meiner Amtstätigkeit als Staats- 
sekretär des Reichsschatzamts wurden die Steuervorlagen 
vom Reichstag verabschiedet. Ich hatte die Genugtuung, 
daß es mir noch gelungen war, über starke Widerstände 
und Schwierigkeiten hinaus grundsätzlich die notwendige 
Ergänzung unserer Kriegsfinanzpolitik durch die Aus- 
schreibung von Kriegssteuern durchzusetzen. 
Vorschüsse an unsere Verbündeten 
Es wäre hier noch ein Wort zu sagen über die finanzielle 
Unterstützung, die wir zu Zwecken der Kriegführung 
unseren Verbündeten haben angedeihen lassen. 
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