Finanzielle Kriegführung
zwar in der Weise, daß sie sich für jedes Prozent Vermögens-
verlust um ein Zehntel ermäßigte, also bei 10% Vermögens-
verlust ganz in Wegfallkam. Bei einer starken Vermögens-
abgabe, wie sie jetzt wohl kommen wird, hat dieser Gedanke
seine Berechtigung und verdient geprüft zu werden. Bei
einer Vermögensabgabe von I°/oo war ereine Spielerei. Aber
diese „Steuer auf entgangenen Verlust‘, wie sie der ba-
dische Ministerpräsident von Dusch witzig taufte, hatte
den Vorteil, die schmale Brücke zwischen kaum mehr
ausgleichbar erscheinenden Gegensätzen zu bilden. Der
Vorschlag wurde sowohl von den Bundesregierungen
wie auch von den verschiedenen bürgerlichen Parteien
angenommen, und damit war das Steuerkompromiß
perfekt.
In den letzten Tagen meiner Amtstätigkeit als Staats-
sekretär des Reichsschatzamts wurden die Steuervorlagen
vom Reichstag verabschiedet. Ich hatte die Genugtuung,
daß es mir noch gelungen war, über starke Widerstände
und Schwierigkeiten hinaus grundsätzlich die notwendige
Ergänzung unserer Kriegsfinanzpolitik durch die Aus-
schreibung von Kriegssteuern durchzusetzen.
Vorschüsse an unsere Verbündeten
Es wäre hier noch ein Wort zu sagen über die finanzielle
Unterstützung, die wir zu Zwecken der Kriegführung
unseren Verbündeten haben angedeihen lassen.
168