Geschäftsbereich des Reichsamts des Innern
setzte sie, fast etwas vorwurfsvoll, hinzu: „Mit Gottes
Hilfe!“
Am 1. Mai trat ich das neue Amt an.
Zu dem Geschäftsbereich des Reichsamts des Innern
gehörte damals die gesamte innere Politik, die Angelegen-
heiten des Bundesrats, die gesamte Sozialpolitik und die
wirtschaftlichen Angelegenheiten. Letztere mit Einschrän-
kungen. Schon vor dem Kriege waren die Angelegenheiten
der auswärtigen Handelspolitik vom Auswärtigen Amt,
das hierfür eine eigene handelspolitische Abteilung hatte,
mit dem Reichsamt des Innern gemeinschaftlich bear-
beitet worden. Gleich zu Anfang des Krieges hatten die
Militärbehörden, insbesondere die Kriegsrohstoffabteilung
des Kriegsministeriums, einen wichtigen Teil der wirt-
schaftlichen Angelegenheiten, nämlich ungefähr alles,
was mit der Ausrüstung und Versorgung des Heeres im
Zusammenhang stand, an sich genommen. Der Belage-
rungszustand und die Art und Weise, wie das auf Grund
des Belagerungszustandes den Generalkommandos zu-
stehende Verordnungsrecht ausgelegt und gehandhabt
wurde, gab den militärischen Stellen die Möglichkeit
eines viel prompteren Zugreifens, als das sogenannte
„Ermächtigungsgesetz‘‘ vom 4. August den Zivilbehörden.
Durch dieses Gesetz war der Bundesrat ermächtigt
worden, „während der Zeit des Krieges diejenigen gesctz-
lichen Maßnahmen anzuordnen, welche sich zur Abhilfe
gegenüber wirtschaftlichen Schädigungen als notwendig
ı2 Helfferich, Weltkrieg II 177