Metadata : Historische Untersuchungen. Heft V. (5)

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norddeutschen  Gemeinden  sich  mit  dem  Geiste  der  neuen  Lehre
erfüllt  und  in  einem  schweren  Konflikt  mit  dem  Landesherrn,  dem
Kardinal-Erzbischof  Albrecht,  das  Banner  des  Evangeliums  unentwegt
  hochgehalten  hatte.  War  dann  auch  die  unmittelbare  Gefahr,
welche  die  Stadt  hierdurch  über  sich  heraufbeschwor,  durch  den
Ausbruch  der  grofsen  Empörung  der  Unterthanen  fürs  erste  verscheucht
  worden,  so  bedurfte  es  doch  keines  grolsen  Scharfblicks,
um  vorauszusehen,  dafs  ein  Sieg  der  katholischen  Reaktion  in
Norddeutschland  fast  ın  erster  Linie  wider  Magdeburg  würde  ausgebeutet
  werden.  Von  den  grofsen  oberdeutschen  Kommunen  aber,
denen  es  durch  das  gemeinsame  Bekenntnis  nahestand,  war  Magdeburg
  nicht  nur  durch  seine  geographische  Lage  getrennt,  sondern
auch  durch  den  Umstand,  der  seine  Stellung  überhaupt  noch  besonders
erschwerte,  dafs  es  sich  der  Reichsunmittelbarkeit  wenigstens
rechtlich  nicht  erfreute.  Da  entschlofs  sich  nun  aber  die
kühne  Gemeinde,  die  Gelegenheit,  welche  ihr  die  Versammlung  der
Evangelischen  in  den  Mauern  ihrer  Stadt  darbot,  nicht  aus  der
Hand  zu  lassen:  sie  bat  um  Aufnahme  in  das  Bündnis  zum  Schutz
des  Gotteswortes.  Und  die  evangelischen  Fürsten  zögerten  keinen
Augenblick,  ihr  diesen  Wunsch  zu  gewähren:  alle  trennenden  Momente
  zerstoben  in  ein  Nichts  der  vereinigenden  Kraft  des  gemeinsamen
  Bekenntnisses  des  Gottesworts  gegenüber.  Allerdings  hatten
es  die  Versammelten  —  augenscheinlich  im  Hinblick  auf  die  bevorstehende
  Eröffnung  des  Reichstages  —  so  eilig,  dafs  die  neue
Bündnisurkunde,  welche  die  Stadt  als  Teilnehmerin  der  Vereinigung
  anführte,  nicht  mehr  ausgefertigt  werden  konnte.  Die  Stadt
erhielt  daher  zunächst  nur  eine  Erklärung  der  Herren,  welche  besagte,
  sie  hätten  in  die  Einigung‘,  zu  welcher  sie  sich  jetzt  aus
Verleihung  göttlicher  Gnade  zu  Förderung  und  Ausbreitung  des
heiligen  Wortes  und  Evangeliums  und  was  demselben  anhängig
aus  christlicher  guter  Wohlmeinung  mit  einander  entschlossen,  die
Stadt  Magdeburg  auf  deren  sonderliches,  unterthäniges  Bitten,  Erbieten
  und  Ansuchen  mitaufgenommen;  die  förmliche  Aufnahmeurkunde
  aber  versprachen  sie  der  Stadt  innerhalb  vier  Wochen
gegen  einen  Revers  zuzustellen'),  was  denn  auch  geschehen

»)  Dafs  die  Initiative  zur  Aufnahme  der  Stadt  von  dieser  ausgegangen
ist,  erhellt  schon  aus  dieser  Erklärung  der  Herren;  wir  sehen,  dafs  diese  gar
nicht  darauf  vorbereitet  waren,  die  Stadt  aufzunehmen  (vgl.  auch  die  Urk.
vom  25.  Juni,  nächste  Anm.).  Die  Erklärung  ist  gedruckt  bei  Hortleder
a.24.  0.  8.1494;  datiert  Magdeburg  14.  Brachmonat;  im  Weimarer  Archiv