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Syphilis ist als Folge der Impfung nicht beobachtet worden.
Akute undschronische Hautausschläge sind auch im Berichtsjahre wie früher
hin und wieder nach der Impfung beobachtet worden. Meist handelte es sich um die
bekannten sogenannten Impfausschläge, welche als gleichmäßige, scharlachähnliche
Hanutröthe, als masernähnliche Flecken, als Quaddeln oder Papeln sich bemerklich
machen und in wenigen Tagen ohne nachtheilige Folgen zu verschwinden pflegen; auch
bläschenförmige Ausschläge stellten sich zuweilen ein, immer jedoch in nur vereinzelten
Fällen, u. a. in dem Reg.-Bez. Arnsberg, in mehreren bayerischen Amtsbezirken und in
einem Impfbezirke des Königreichs Sachsen. Der Landeszuchthausarzt in Marienschloß
(Großherzogthum Hessen) berichtete über einen Fall, in welchem sich ein großer
Theil des Körpers unter hohem Fieber mit Pusteln bedeckte.
In Baden ist das Auftreten eines „akuten impetiginösen Ekzems“ von harmloser
Natur nach der Impfung in 7 Impfbezirken beobachtet worden.
Die Entstehung chronischer Ausschläge bei Geimpflen ist nur selten wahrgenommen
worden; wo solche Fälle berichtet wurden, handelte es sich, abgesehen von
vereinzelten Erkrankungen an Prurigo, stets um Ekgeme. So verbreitete sich im
Reg.-Bez. Sigmaringen bei einem zweijährigen Kind ein vorher geheiltes Ekzem von
neuem über den ganzen Körper. In Offenburg i. B. bildete sich in einem Falle nach
der Impfung ein Kopfekzem. In einem Orte des Medizinalbezirks Glauchau im
Königreich Sachsen war ein ekzematöses Kind auf Wunsch der Eltern geimpft worden.
Die Impfpusteln selbst verliefen regelmäßig, aber das Ekzem verschlimmerte sich; das
Kind erlag später einer hypostatischen Lungenentzündung. Es ist nicht ausgeschlossen,
daß solche Vorkommnisse in der That in einem mittelbaren Zusammenhang mit der
Impfung stehen, da der durch diese bewirkte Hautreiz bei einer zu derartigen Erkrankungen
neigenden Körperbeschaffenheit den Ausbruch oder die Verbreitung des
Ausschlages vielleicht begünstigt; in dem Impfstoff oder in der Ausführung der Impfung
kann die Ursache der Ekzeme aber um so weniger gesucht werden, als diese im kindlichen
Alter auch ganz unabhängig von der Impfung sehr häufig vorkommen; vollends
entbehrt die Annahme eines Einflusses der Impfung jeder wissenschaftlich haltbaren
Begründung, wenn das Ekzem, wie in einem berichteten Falle, erst etwa 4 Monate
nach der VacMcination sich geigt.
Eine Uebertragung des Impfstoffs aus den Pusteln auf andere Körperstellen
des Geimpften durch Berührung oder Vermittelung der Hände ist in den
Berichten einige Male erwähnt worden. Im Amtsbezirk Ebersberg in Bayern erkrankte
ein geimpftes Kind einige Tage nach der Nachschau an einem allgemeinen Ausschlage
von deutlich genabelten, stellenweise ineinanderfließenden Impfblattern. Es ergab sich,
daß das an allgemeinem Ekzem leidende Kind den Impfstoff jedenfalls durch Kratzen
auf die nässenden und ekzematösen Hautstellen übertragen hatte, an denen allein Pusteln
auftraten. Nach wenigen Tagen befand sich das Kind wieder ganz wohl; die Pusteln
waren eingetrocknet.
Ansteckende Hautkrankheiten hat die Impfung im Berichtsjahr nirgends im
Gefolge gehabt. In Nortorf, Reg.-Bez. Schleswig, glaubte ein Arzt allerdings mehrere
Fälle eines einige Wochen nach der Impfung ausgetretenen Hautausschlags als Impetigo
contagiosa auffassen zu müssen; amtlicherseits konnte indessen nicht festgestellt
werden, ob jene Annahme zutreffend war. Einige wenige sonst in Preußen zur Keuntniß
gelangten Fälle von impetiginösen Erkrankungen erwiesen sich nicht als kontagiös;
auch ein in Eimsbüttel (Gamburgisches Staatsgebiet) bei einem geimpften Kinde beobachteter
Fall von Impetigo blieb vereinzelt.