Full text : Medizinal-Statistische Mittheilungen aus dem Kaiserlichen Gesundheitsamte. Zweiter Band. (2)

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Syphilis  ist  als  Folge  der  Impfung  nicht  beobachtet  worden.

Akute  undschronische  Hautausschläge  sind  auch  im  Berichtsjahre  wie  früher
hin  und  wieder  nach  der  Impfung  beobachtet  worden.  Meist  handelte  es  sich  um  die
bekannten  sogenannten  Impfausschläge,  welche  als  gleichmäßige,  scharlachähnliche
Hanutröthe,  als  masernähnliche  Flecken,  als  Quaddeln  oder  Papeln  sich  bemerklich
machen  und  in  wenigen  Tagen  ohne  nachtheilige  Folgen  zu  verschwinden  pflegen;  auch
bläschenförmige  Ausschläge  stellten  sich  zuweilen  ein,  immer  jedoch  in  nur  vereinzelten
Fällen,  u.  a.  in  dem  Reg.-Bez.  Arnsberg,  in  mehreren  bayerischen  Amtsbezirken  und  in
einem  Impfbezirke  des  Königreichs  Sachsen.  Der  Landeszuchthausarzt  in  Marienschloß
  (Großherzogthum  Hessen)  berichtete  über  einen  Fall,  in  welchem  sich  ein  großer
Theil  des  Körpers  unter  hohem  Fieber  mit  Pusteln  bedeckte.

In  Baden  ist  das  Auftreten  eines  „akuten  impetiginösen  Ekzems“  von  harmloser
Natur  nach  der  Impfung  in  7  Impfbezirken  beobachtet  worden.

Die  Entstehung  chronischer  Ausschläge  bei  Geimpflen  ist  nur  selten  wahrgenommen
  worden;  wo  solche  Fälle  berichtet  wurden,  handelte  es  sich,  abgesehen  von
vereinzelten  Erkrankungen  an  Prurigo,  stets  um  Ekgeme.  So  verbreitete  sich  im
Reg.-Bez.  Sigmaringen  bei  einem  zweijährigen  Kind  ein  vorher  geheiltes  Ekzem  von
neuem  über  den  ganzen  Körper.  In  Offenburg  i.  B.  bildete  sich  in  einem  Falle  nach
der  Impfung  ein  Kopfekzem.  In  einem  Orte  des  Medizinalbezirks  Glauchau  im
Königreich  Sachsen  war  ein  ekzematöses  Kind  auf  Wunsch  der  Eltern  geimpft  worden.
Die  Impfpusteln  selbst  verliefen  regelmäßig,  aber  das  Ekzem  verschlimmerte  sich;  das
Kind  erlag  später  einer  hypostatischen  Lungenentzündung.  Es  ist  nicht  ausgeschlossen,
daß  solche  Vorkommnisse  in  der  That  in  einem  mittelbaren  Zusammenhang  mit  der
Impfung  stehen,  da  der  durch  diese  bewirkte  Hautreiz  bei  einer  zu  derartigen  Erkrankungen
  neigenden  Körperbeschaffenheit  den  Ausbruch  oder  die  Verbreitung  des
Ausschlages  vielleicht  begünstigt;  in  dem  Impfstoff  oder  in  der  Ausführung  der  Impfung
kann  die  Ursache  der  Ekzeme  aber  um  so  weniger  gesucht  werden,  als  diese  im  kindlichen
  Alter  auch  ganz  unabhängig  von  der  Impfung  sehr  häufig  vorkommen;  vollends
entbehrt  die  Annahme  eines  Einflusses  der  Impfung  jeder  wissenschaftlich  haltbaren
Begründung,  wenn  das  Ekzem,  wie  in  einem  berichteten  Falle,  erst  etwa  4  Monate
nach  der  VacMcination  sich  geigt.

Eine  Uebertragung  des  Impfstoffs  aus  den  Pusteln  auf  andere  Körperstellen
  des  Geimpften  durch  Berührung  oder  Vermittelung  der  Hände  ist  in  den
Berichten  einige  Male  erwähnt  worden.  Im  Amtsbezirk  Ebersberg  in  Bayern  erkrankte
ein  geimpftes  Kind  einige  Tage  nach  der  Nachschau  an  einem  allgemeinen  Ausschlage
von  deutlich  genabelten,  stellenweise  ineinanderfließenden  Impfblattern.  Es  ergab  sich,
daß  das  an  allgemeinem  Ekzem  leidende  Kind  den  Impfstoff  jedenfalls  durch  Kratzen
auf  die  nässenden  und  ekzematösen  Hautstellen  übertragen  hatte,  an  denen  allein  Pusteln
auftraten.  Nach  wenigen  Tagen  befand  sich  das  Kind  wieder  ganz  wohl;  die  Pusteln
waren  eingetrocknet.

Ansteckende  Hautkrankheiten  hat  die  Impfung  im  Berichtsjahr  nirgends  im
Gefolge  gehabt.  In  Nortorf,  Reg.-Bez.  Schleswig,  glaubte  ein  Arzt  allerdings  mehrere
Fälle  eines  einige  Wochen  nach  der  Impfung  ausgetretenen  Hautausschlags  als  Impetigo
  contagiosa  auffassen  zu  müssen;  amtlicherseits  konnte  indessen  nicht  festgestellt
werden,  ob  jene  Annahme  zutreffend  war.  Einige  wenige  sonst  in  Preußen  zur  Keuntniß
  gelangten  Fälle  von  impetiginösen  Erkrankungen  erwiesen  sich  nicht  als  kontagiös;
auch  ein  in  Eimsbüttel  (Gamburgisches  Staatsgebiet)  bei  einem  geimpften  Kinde  beobachteter
  Fall  von  Impetigo  blieb  vereinzelt.