Einer deutschen Pfarrfrau wird aus dem Lager mitge—
teilt, ihr Mann koͤnnte durch Hinterlegung von 1000 Mk.
und Bürgschaft dreier angesehener Engländer eventuell frei
werden. Nachdem alles beigebracht, wird die Freilassung
nicht bewilligt. Als sie auf der Bank das Geld zurückholen
will, wird es ihr verweigert. Es sei der Militärbehörde
im Lager gemeldet und könnte nicht ohne weiteres
zurückgezogen werden. Sie bringt die Bescheinigung des
Kommandanten, daß die Summe von ihm freigegeben ist.
Aber mit Achselzucken wird ihr jetzt erwidert, daß an Deutsche
überhaupt kein Geld ausbezahlt wird, obgleich sie Beweise
bringen kann, daß diese Summe nicht ihr gehört. Sie
ist auf ihren Namen eingetragen, anders ging es ja nicht,
wird niemanden sonst ausbezahlt und ihr als Deutschen erst
recht nicht.
Ein anderes Mal kommt aus den Lagern die Schreckensnachricht,
daß jeglicher Verkehr abgebrochen ist. Weder
Briefe schreiben noch erhalten. Sie durften, sowieso, nicht
länger als zwei Seiten sein. Nach zehn Tagen wurde dieser
Zustand wieder aufgehoben, es war aber lange genug, da
in keiner Weise angedeutet worden, daß es nur vorübergehend
sein könnte. Es ist dies alles doch ein Katz= und
Mausspielen, das der Engländer mit dem ihm schutzlos
preisgegebenen Deutschen treibt. Auf der Polizei meines
Wohnortes liegen vier Briefe an mich vom dortigen holländischen
Konsulat, die mir nicht ausgeliefert werden. Dazu
hat die Polizeibehörde des betreffenden Ortes kein Recht,
wenn die Briefe von dem Zensor durchgelesen waren. Aber
was will man tun? Ein englischer Verwandter aus London
schreibt mir nur offene Briefe durch die Polizeibehörde, um
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