Metadata : Die Gewerbefreiheit für Bayern.

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und  Tausende,  die  vielleicht  nicht  geringere  geistige  und  materielle  Kräfte
besitzen,  in  der  Sicherheit  oder  gemächlichen  Ruhe  ihres  Erwerbs  gestoͤrt
und  beeinträchtigt  werden.  Der  Staat  ist  in  Verlegenheit;  er  fürchtet,
  dem  bis  jetzt  protegirten  und  gehätschelten  „Mittelstande“  Unruhe
zu  bereiten  und  möchte  durch  momentane  Vorschläge  und  Aushilfsmittel
versöhnen,  beruhigen  und  vermitteln.  Die  Gemeinden  sind  in  der
Furcht  befangen  und  werden  durch  Einflüsse  darin  bestärkt,  daß  sie  durch
die  damit  nothwendig  bedungene  Aenderung  der  Heimathsgesetze  2c.  an
ihren  Corporationsrechten  und  ihrer  Selbstständigkeit  leiden  würden.
Die  Gegner  und  Angriffe  gegen  die  Gewerbefreiheit  sind  deshalb  nicht
gering.

Wir  wollen  der  Hauptsache  nach  untersuchen,  was  man  gegen
die  Gewerbefreiheit  ausspricht.

Man  wendet  gegen  sie  ein,  und  das  natürlich  von  Seite  der  bis
jetzt  Geschützten  und  Privilegirten,  daß  durch  volle  Freigebung  des
Erwerbs  die  ganze  große  Klasse  von  selbstständigen  Bürgern,  die  bis
jetzt  als  der  wohlhabendere  „Mittelstand  die,  Stütze“"  und  den  „Kern“
des  Staates  bildeten,  plötzlich  unsicher  gemacht  würde.  Der  Staat
entziehe  sich  damit  einen  vorzüglichen  Faktor  in  seinem  politischen  und
wirthschaftlichen  Leben.  —  Allein  wir  können  uns  aus  der  Tagsgeschichte
  und  statistischen  Nachweisen  überzeugen,  daß  unser  Handwerkerstand
  trotz  des  behördlichen  Schutzes  von  Jahr  zu  Jahr  mehr  aus  dem
„Mittelstande“  heraustritt  und  zum  sogenannten  „Proletariat“  übergeht.
  Die  „Meisterrechte“  bringen  ihm  wohl  eine  Menge  Verpflichtungen
  mit,  aber  sie  schützen  in  Wirklichkeit  nicht  den  Meister  gegen  die
Concurrenz  der  Fabrikanten  und  freien  Erwerbsarten;  der  wohlhabende
Gewerbsmeister  in  den  Städten  arbeitet  schon  jetzt  nicht  mehr,  er  verkauft
  fremde  Erzeugnisse  durch  Handel.  Der  selbstarbeitende  Schneider
oder  Schuster  genießt  trotz  seines  Schutzes,  trotz  so  vieler  erfüllter
Pflichten  nicht  die  vollen  Rechte  des  „Meisters“.  Einen  eigentlichen
Vortheil  und  wirklichen  Schutz  können  die  gegenwärtigen  künstlich  gemachten
  Zustände  nicht  sichern.

Die  Macht  des  Kapitals,  sagt  man  ferner,  werde  mit  der
Gewerbefreiheit  in  wahrhaft  erschreckender  Weise  auftreten,  die  Armen
werden  dann  durch  die  Reichen  ausgebeutet  2c.  Mit  phantastisch  gemüthlicher
  Furcht  malt  man  damit  die  Schrecknisse  aus,  die  nothwendig
im  Gefolge  der  Gewerbefreiheit  auftreten  müßten.

Das  Kapital  wird  immer  und  überall  sein  Recht  behaupten,  das
ist  unbestreitbar  und  nach  Lage  der  Zeitverhälmisse  einmal  nicht  zu
ändern.  Trotz  künstlichen  Systems  wird  diese  Macht  auch  jetzt  nicht
verkürzt  oder  beseitigt.  Wer  kein  Bäcker  werden  will,  kann  ja  auch
jetzt  eine  Concession  zu  einer  Brodfabrik  erhalten,  ohne  gelernt  und