Volltext : Blätter für Rechtsanwendung. Alphabetisches und systematisches Register über die Bände XXI bis XXX. (21a)

176  I.  Civilprozeß.  C.  Proz.-Ges.  v.  1819.

ordnung  der  Hyp.-Gläubiger  in  dem  Erlsse  des  H#
jektes  außer  dem  Falle  einer  Ueberschuldung.  .  92.
b)  Partikularkonkurs  über  das  Einstandskapital  eines  ausgedienten
  Soldaten.  Kompetenz.  71.

15.  a)  Lokation  vorgemerkter  Forderungen.  XXVII,

9  Ueber  die  Beiziehung  der  Hyp.-Gläubiger  zur
*8  der  Forderungen  der  I.  Klasse  und  zu  den  allgemeinen
  Ke  des  Konkursprozesses  und  der  Masseverwaltung.
  XXI,

K  20.  un  Lokation.  XXVII,  19.

8.  21.  a)  Faustpfandrecht  uaif  Grand  einfacher  Zusicherung
  beansprucht.  XXI,  168.  Ueber  den  durch  ein
Pnetituten  possessorium  —iu  austpfandbesitz.  XXV,

17.  (Berichtigung  hiezu.  S.  176.)  o)  Wirksamkeit  der
Lburo  des  Besitzes  eines  Faustpfandes  durch  ein  constitutum
  possessorium  außer  dem  Konkurse.  XXVII,  405.
d)  Ein  blos  durch  ein  constitutum  possessorium  vollzo-7
  -  WMwä  kein  Vorzugsrecht  im  Kona)

  Unter  welchen  Voraussetzungen
enießen  —  wegen  Forderungen  an  ihre  Großeltern  das
Ferzugerechr  der  Klasse?  XXIII,  71.  (Berichtigun  g
hiezu.  S.  112.)  b)  Zu  §.  25  Nr.  1  und  8.  24  Abs.  1
und  3.  md  des  Kindervermögens.  XXIV,  92.
o)  Zu  g.  23.  Nr.  4.  Das  Vorzugsrecht  der  Geschwister
des  Kridars  geht  mit  der  Forderung  auf  den  Cessionar  über.

„30.
K.  24.  S.  F.  23  lit.  b.
#K.  30.  Der  Bestimmung  der  Augsburger  Fallitenordnung
  v.  J.  1749  bezüglich  des  Eingebrachten  der  Ehefrau
kann  rechtliche  Wirksamkeit  nicht  mehr  beigelegt  werden.

205.
#.  31.  Konkurskosten.  XXI,  409.
C.  Prozeßgesetz  vom  22.  Juli  1819.

+K.  6.  S.  unter  A:  zur  GO.  Kap.  V  g.  10  lit.  b
und  c.

K.  8.  S.  unter  A:  zur  GO.  Kap.  VIII  K.  5.

#k.  21.  Wegen  der  von  einem  Appellationsgerichte  als
dritter  Instanz  verhängten  Prozeßstrafen  sind  Vemsse  an
das  Oberappellationsgericht  unzulässig.  XXIX,  207.  (Ueber
Advokatendisziplinarstrafen  s.  unter  A  zur  GO.  Kap.  1  K.  5.)

.  25  Abs.  1.  Unzulässigkeit  einer  Nebenverantwortung
  bei  Berufungen  n  die  4  einer  Klage  von
der  Gerichtsschwelle.  ##ym