Full text : Gesetz über den vaterländischen Hilfsdienst vom 5. Dezember 1916.

Verpflichtung  zum  Hilfsdienst.  25

auch  für  etwaige  Vertragsverletzungen  zur  Anwendung
kommen,  und  Streitigkeiten  werden  von  den  ordentlichen,
  den  Kaufmanns.-  u.  Gewerbegerichten  entschieden,
soweit  sie  nicht  die  Verweigerung  des  Abkehrscheins  betreffen
  (§  9  HDG.).  In  einer  Beziehung  jedoch  hat
der  Staat  ebenfalls  ein  Interesse  an  der  Erfüllung  der
vertraglichen  Verpflichtungen  durch  den  Hilfsdienstpflichtigen:
  Deshalb  schafft  das  Gesetz  einen  besonderen
durch  Strafandrohung  (5  18)  verschärften  Zwang  zur
Verrichtung  zugewiesener  Arbeit,  macht  also  die  an  sich
nur  privatrechtliche  Bindung  gleichzeitig  zu  einer
öffentlich-rechtlichen  (a.  M.  Knipschar,  JW.  1917,  S.
122).

11.  Die  Rechtsstellung  des  Hilfsdienstpflichtigen
wird  von  dem  Gesetze  nur  durch  den  Zwang  zur  Betätigung
  (§§  7,  18  HPD  G.,  ogl.  dazu  Anm.  10)  und  durch
eine  mittelbare  Beschränkung  der  Freizügigkeit  (8  9
D.)  beeinflußt.  Im  übrigen  ist  seine  Lage  genau
so,  als  ob  das  Gesetz  nicht  ergangen  wäre.  Daraus
folgt:

a)  Er  steht  dem  Arbeitgeber  als  freier  Angestellter
oder  Arbeiter  gegenüber.  War  er  schon  beim  Inkrafttreten
  des  Gesetzes  im  Hilfsdienst  tätig,  oder  ist  er  es
nach  seiner  Aufforderung  gemäß  §  7  Abs.  2,  3  HD.
freiwillig  geworden,  so  ist  er  auch  in  Bezug  auf  die
Vereinbarung  der  Arbeitsbedingungen  völlig  unabhängig
  und  nur  bei  Aufgabe  der  Stellung  der  mittelbaren
  Beschränkung  des  §  9  HD.  unterworfen.  Der
nach  §  7  Abs.  3  zu  einer  Beschäftigung  Überwiesene
allerdings  ist  insofern  unfreier,  als  er  zunächst  zur
Vermeidung  der  Strafe  des  §  18  bei  dem  Betriebe
eintreten  muß,  dem  er  zugewiesen  ist.  Jedoch  unterliegt
  auch  das  Vertragsverhältnis  zwischen  ihm  und
seinem  Arbeitgeber  lediglich  den  Vorschriften  des  Privatrechts,
  und  auch  er  kann  in  den  Grenzen  des  56  9