Erfüllung der Hilfsdienstpflicht. 41
würden, fallen die großen Vermögenswerte, die darin
festgelegt sind, schwer ins Gewicht. Beide Gesichtspunkte
sind auch für die Gastwirtschaften und Kaffeehänser
in Betracht zu ziehen, die eine Mittelstellung
zwischen den Betrieben einnehmen, die dem Luxus und
den notwendigen Lebensbedürfnissen dienen. Es darf
dabei nicht verkannt werden, daß sie vielen Leuten
den Mangel eines geordneten Hauswesens ersetzen
müssen. In verstärktem Maße gilt das von Pensionen
und dergl. Hotels werden als notwendige Hilfsbetriebe
des Verkehrs anzusehen sein, dessen Aufrechterhaltung
unbedingt geboten ist, soweit er sich in den
Grenzen einer vernünftigen Kriegswirtschaft bewegt.
Bei der stets wachsenden Erschwerung der Personenbeförderung
auf den Eisenbahnen kann von vornherein
aungenommen werden, daß der Reiseverkehr das notwendige
Maß nicht überschreitet. Bei den Warenhäusern,
die gemischte Betriebe im Sinne dieser Betrachtung
darstellen, darf nicht übersehen werden, daß
gerade in der jetzigen Zeit die bequeme Einkaufsmöglichkeit
der verschiedensten Bedarfsgegenstände an
einer derselben Stelle von nicht zu unterschätzender
Bedeutung für die Allgemeinheit ist. Neben der Nahrung
und Bekleidung bildet die Gesundheitspflege
einen wichtigen Gegenstand der materiellen Volksversorgung.
Ihr dienen nicht nur die Apotheken, Drogerien
und sonstigen Geschäftszweige, die sich mit der
Herstellung und dem Betriebe medizinischer Waren
(Apparate. Verbandstoffe usw.) befassen, sondern in
weiterem Sinne auch die der Körperpflege gewid-=meten
Betriebe, wie Bade-, Turnanstalten u. dergl.
Daß endlich unser Wirtschaftsleben nach Möglichkeit
in Gang gehalten werden muß, ist einc allseitig anerkannte
Notwendigkeit. Wichtige Faktoren darin sind
die Banken und Kreditgenossenschaften, die Versiche-