Full text : Großherzoglich Sachsen Weimar-Eisenachisches Regierungs-Blatt aufs Jahr 1832. (16)

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Gesetz-Sammlung
für  die

Königlichen  Preußischen  Staaten.

 

—  Nr.  2.  —

 

Inhalt:  Urkunbe,  betreffend  dle  Stistung  bes  Wilhelm  ·  Ordens,  S.7.  —  Allerhochster  Erlaß,  betreffenb
die  Erhebung  von  Gebühren  für  die  Genehmigung  und  Veaufsichtigung  von  Neubauten,  Umbauten  und
anderen  baulichen  Herstellungen  in  denjenigen  Gemeinden  und  Landestheilen,  in  denen  die  Vaupolizei
durch  Staatsbeamte  verwaltet  wird,  und  die  Feststellung  der  bezüglichen  Tarise,  S.  S.  —  Verfügung
des  Justizministers,  betressend  die  Anlegung  des  Grundbuchs  für  einen  Theil  der  Bezirke  der  Amtsherichte
  Blankenhrim,  Düren,  Sankt  Vilh,  Vonn,  Euskirchen,  Rheinbach,  Geldern,  Adenau,  Ahrweiler,  .
Goppard,  Castellaun,  Coblenz,  Cochem,  Sankt  Goar,  Simmern,  Stromberg,  Bergheim,  Kerpen,
Greveubroich,  Lebach,  Grumbach,  Daum,  Hillesheim,  Prüm,  Neuerburg,  Trier,  Merzig  und
Hermerleil,  S.  o.  —  Bekanntmachung  der  nach  dem  Gesetz  vom  10.  April  1872  durch  die
Regierungs=  Amtsbläller  publizirten  laudesherrlichen  Erlasse,  Urkunden  K.,  S.  11.

 

(Nr.  9799.)  Urkunde,  betreffend  die  Slistung  des  Wilhelm.  Ordens.  Vom  18.  Januar  1896.

Wir  Wilhelm)  von  Gottes  Gnaden  König  von  Preußen  rcP

haben  beschlossen,  aus  Anlaß  der  fünfundzwanzigjährigen  Wiederkehr  des  Tages
der  Kaiser-Proklamation  zu  Versailles  einen  Orden  zu  stiften  zum  bleibenden
Gedächtniß  an  die  friedlichen  Großthaten  Unseres  in  Gott  ruhenden  Herrn  Großvaters,
  des  Kaisers  und  Königs  Wilhelm's  des  Großen  Masestät,  sowie  zum
Ansporn  für  das  jetzige  und  kommende  Geschlecht,  in  Seinem  Sinne  mitzuarbeiten
an  des  Volkes  Wohl,  wie  Er  es  in  der  Allerhöchsten  Botschaft  vom  17.  November
  1881  vorgezeichnet  und  Uns  die  Vollendung  dieser  Aufgabe  als  heiliges
Vermächtniß  hinterlassen  hat.

Der  Orden  soll  den  Namen  „Wilhelm-Orden“  führen  und  aus  Einer
Klasse  bestehen,  welche  gleichmäßig  an  solche  Männer,  Frauen  und  Jungfrauen
u  verleihen  Wir  Uns  und  Unseren  Nachfolgern  an  der  Krone  vorbehalten,  die
ich  hervorragende  Verdienste  um  die  Wohlfahrt  und  Veredelung  des  Volkes  im
Allgemeinen,  sowie  insonderheit  auf  sozialpolitischem  Gebiete  im  Sinne  der  Botschaft
  des  Hochseligen  Großen  Kaisers  erworben  haben.

Zum  Abzeichen  dieses  Ordens  haben  Wir  ein  an  goldener  Kette  zu  tragendes
goldenes  Kleinod  erwählt,  welches  auf  der  vorderen  Seite  das  Bildniß  des  Hochseligen
  Kaisers  und  Königs  mit  der  Umschrift  „Wilhelm  König  von  Preußen“

Celeh=  Somml.  1890.  (Nr.  9700—9800)  3

Ausgegeben  zu  Berlin  den  25.  Januar  1896.