Metadata : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1846. (23)

darauf  bedacht  sein,  bei  aller  Kritik  am  Bestehenden,  die  Pflicht,  die  wir
gegen  das  Dolk  haben,  zu  dem  wir  gehören,  und  gegen  die  Klasse,  in
die  wir  geboren  sind,  die  Pflicht,  die  den  faulen  Egoismus  überwindet,
beständig  zu  pflegen  und  zu  wecken.

—  —  —  —  —

VI.  Demokratie  als  Majoritätsprinzip.

Wir  haben  gesagt,  daß  die  Demokratie  einen  doppelten  Weg  geht,
wenn  sie  die  Persönlichkeit  vor  der  Vernichtung  durch  den  großen  Betrieb
des  Staates  und  anderer  großer  Gesellschaftsgebilde  sichern  will.  Sie
versucht,  die  Staatsleitung  durch  die  Menge  der  Beteiligten  zu  beeinflussen,
und  sie  versucht,  ihr  Grenzen  zu  ziehen.  Der  erste  dieser  zwei  Wege
führt  zur  Aufstellung  des  Majoritätsprinzipes.  Man  gibt  jeder  Einzel—
person  ein  Stück  von  der  allgemeinen  Souveränität  und  sammelt  dann
die  kleinen  Stücke  wieder  zu  Massen.  Das  Recht  der  Person  taucht  auf,
verschwindet  aber  sofort  wieder  in  der  Fahl,  die  nötig  ist,  um  etwas  zu
erreichen.  Man  mag  es  eine  Jronie  nennen,  daß  die  Droklamierung
der  Rechte  das  Ich  in  die  Formel  der  freiwilligen  Massenbildung  umschlägt,
  aber  es  gibt  in  der  Tat  keinen  anderen  Weg,  das  Einzel-Jch
politisch  wirksam  zu  machen.  In  welcher  Weise  dies  geschieht,  zeigen
die  Drogramme  der  verschiedenen  demokratischen  Harteien,  die  meist  selbst
wieder  älteren  ähnlichen  Urkunden  nachgebildet  sind.  Wir  beginnen  mit
bürgerlich  liberalen  Formulierungen.

Am  klarsten  tritt  der  ältere  demokratische  Grundgedanke  im  Droramm
  der  deutschen  Dolkspartei  zutage.  Dort  beißt  es:

Die  Deutsche  Dolkspartei  ist  eine  Hartei  des  politischen  Fortschrittes.  Sie
bekennt  sich  zu  den  demokratischen  Grundsätzen  der  Freiheit  und  Gleichheit
und  verlangt  die  gleichartige  Mitwirkung  aller  Staatsbürger  bei
Gesetzgebung,  Derwaltung  und  Rechtsprechung,  die  Durchführung
der  Selbstregierung  des  Dolkes  im  Staate  .  .  Kraft  dieser  Grundsätze
  verlangt  die  Deutsche  Volkspartei  zur  Derwirklichung  des  demokratischen
  Staates  das  Eintreten  ihrer  Mitglieder  für:  Bestimmung
der  staatlichen  Holitik  durch  den  Mehrbeitswillen  der  parlamentarisch

  vertretenen  Aation  —  volle  Dereins-,  VDersammlungs=  und  preßfreibeit
  —  allgemeines,  gleiches,  direktes  und  geheimes  Wahlrecht  für