Full text : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1916. (43)

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Reichsräte

Indem  Wir  dieses  der  Kammer  den  —
Abgeordneten

und  Gnade  gewogen.
München,  den  19.  Februar  1916.

eröffnen,  bleiben  Wir  ihr  in  Huld

Ludwig.

Dr.  Graf  v.  Hertling.  Dr.  Frhr.  v.  Soden-Fraunhofen.  v.  Thelemann.  v.  Srennig.  v.  Beidlein.
Dr.  v.  Kiilling.  FKrhr.  v.  Kreß.

An  Auf  Allerhöchsten  Befehl:
1.  die  Kammer  der  Reichsräte,  Der  Generalsekretär:
2.  die  Kammer  der  Abgeordneten.  Ministerialrat  Knözinger.

Nr.  9/Vos.
Bekanntmachung,  betreffend  Anderung  der  Anlage  C  zur  Eisenbahn-Verkehrsordnung.
K.  Staatsministerium  für  Verkehrsangelegenheiten.
Die  Anlage  C  zur  Eisenbahn-Verkehrsordnung  (GVBl.  1909  S.  29)  wird,  wie
folgt,  geändert:  .
Tr.  la.  Sprengstoffe.
Eingangsbestimmungen.  A.  Sprengmittel.
1.  Gruppe  a).

Hinter  dem  mit  „Ammoncahücit  Fram“  beginnenden  Absatz  wird  eingeschaltet:
Ammoncahücit  Fram  16  (Gemenge  von  mindestens  70  vom  Hundert  Ammoniak-=salpeter,
  höchstens  16  vom  Hundert  aromatischen  Mono=  oder  Dinitroverbindungen,
  auch  in  Gemischen,  höchstens  4  vom  Hundert  Nitroglyzerin,
auch  mit  Zusatz  von  neutralen,  beständigen,  die  Gefahr  nicht  erhöhenden  Salzen).