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Reichsräte
Indem Wir dieses der Kammer den —
Abgeordneten
und Gnade gewogen.
München, den 19. Februar 1916.
eröffnen, bleiben Wir ihr in Huld
Ludwig.
Dr. Graf v. Hertling. Dr. Frhr. v. Soden-Fraunhofen. v. Thelemann. v. Srennig. v. Beidlein.
Dr. v. Kiilling. FKrhr. v. Kreß.
An Auf Allerhöchsten Befehl:
1. die Kammer der Reichsräte, Der Generalsekretär:
2. die Kammer der Abgeordneten. Ministerialrat Knözinger.
Nr. 9/Vos.
Bekanntmachung, betreffend Anderung der Anlage C zur Eisenbahn-Verkehrsordnung.
K. Staatsministerium für Verkehrsangelegenheiten.
Die Anlage C zur Eisenbahn-Verkehrsordnung (GVBl. 1909 S. 29) wird, wie
folgt, geändert: .
Tr. la. Sprengstoffe.
Eingangsbestimmungen. A. Sprengmittel.
1. Gruppe a).
Hinter dem mit „Ammoncahücit Fram“ beginnenden Absatz wird eingeschaltet:
Ammoncahücit Fram 16 (Gemenge von mindestens 70 vom Hundert Ammoniak-=salpeter,
höchstens 16 vom Hundert aromatischen Mono= oder Dinitroverbindungen,
auch in Gemischen, höchstens 4 vom Hundert Nitroglyzerin,
auch mit Zusatz von neutralen, beständigen, die Gefahr nicht erhöhenden Salzen).