Full text: Die Kultur der Gegenwart. Band 2.8. Systematische Rechtswissenschaft. (8)

200 LupwiG von Bar: Internationales Privatrecht. 
entsprechende Wirksamkeit der Privatrechtsnormen der einzelnen Staaten, 
ungeachtet der Verschiedenheit der Gesetzgebungen und der Wahrung der 
Souveränität der Staaten. Durch Staatsverträge herbeigeführte Uniformität 
der Gesetzgebungen in großem Umfange würde, wenn sie möglich wäre, das 
erste jener Ziele vollkommener erreichen lassen, aber den Fortschritt hindern 
und die Selbständigkeit der einzelnen Staaten zu sehr beeinträchtigen. Zu 
den Marksteinen des richtigen Weges gehören viele der Bestimmungen der 
italienischen Gesetzgebung von 1865, der Haager Konventionen und des Einfüh- 
rungsgesetzes zum bürgerlichen Gesetzbuche für das Deutsche Reich von 1896.
	        
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