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Anselm Feuerbach über die Schwurgerichte.
Von
ERICH WARSCHAUER, Gerichtsassessor.
— (m
Das erinnerungsreiche Jahr 1913 gibt der deutschen Rechts-
wissenschaft Gelegenheit, die Hundertjahrfeier eines in seiner Art
einzigen Buches zu begehen: im Jahre 1813 erschienen in Landshut
die „Betrachtungen über das Geschworenengericht* von PAUL
JOHANN ANSELM FEUERBACH. Es ist; kein umfangreiches ge-
lehrtes Werk, das der große Jurist hier geschaffen hat. Aber
die Schwurgerichtsfrage, die damals für die deutschen Länder
gleichbedeutend war mit der Frage, ob sie nach englischem und
französischem Muster die Geschworenen auf den Richterstuhl be-
rufen sollten, ıst vielleicht seither niemals wieder mit solchem
Scharfsinn, mit so viel Geist, ja, man möchte sagen, mit so tiefer,
abgeklärter Weisheit behandelt worden, als es hier geschah.
FEUERBACHs Gedanken besonders über die strafrechtliche Seite
des Problems wirken noch heute, nach 100 Jahren, so frisch und
lebendig, daß es sich verlohnt, sie im Zusammenhange vorzu-
führen, zumal der alte Kampf zwar ein etwas anderes Aussehen
bekonmen hat, aber noch bei weitem nicht ausgekämpft ist.
Will man den Boden betrachten, aus dem das Buch erwuchs
und sich den allgemeinen Stand der Jury-Frage zur Zeit seines