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dieses bedeutsame Moment, das wenig beachtet wird, hat schon Aristoteles Politik II.,
1263b, S—7, 11—14, hingewiesen.
S. 461, Z. ı9 Ständige Zunahme der Teilnehmer an den öffentlichen Betrieben:
Von der Größe der Zahlen, die fhier in Betracht kommen, macht man sich meist keine
klare Vorstellung. Es ist dies auch schwer, weil die Statistik hier mangels einer schar-
fen Abgrenzung der Begriffe, recht unsicher ist. Für Frankreich berechnen JEANNENEY
und ALIBERT (siehe folgende Note) die Zahl der Staats- und Kommunalbeamten im Jahre
1846 mit 180000, im Jahre 1909 mit ungefähr 900000, während die Bevölkerung nur
von 35,4 Millionen auf 40 Millionen stieg, d. h. auf s5 Einwohner entfällt heute ein
Beamter. Dabei sind die französischen Eisenbahnen größtenteils noch nicht verstaat-
licht! Fast ähnlich liegt die Sache in Österreich, wo allerdings letzteres bereits geschehen
ist. Hier zählte man im Jahre ı9ı2 ungefähr 427564 Staatsangestellte (aber ohne Kom-
munalbeamte) bei 28,3 Millionen Einwohnern. Das heißt, es entfiel ı Staatsbeamter
auf etwa 66 Einwohner. (RUDOLF SIEGHART, Staatsdienst und Staatsfinanzen, Wien
1912.) Um die Gesellschaftsklasse abzuschätzen, müßte man aber noch die Familien-
mitglieder hinzurechnen!
S. 461, Z. 38 Syndikalismus: Es ist selbstverständlich, daß die sozialdemokra-
tische Partei sich überall bemüht, die neue Klasse auf ihre Seite zu ziehen. Der
französische Syndikalismus hat aber mehr anarchistischen Charakter. Die Literatur
über den Syndikalismus ist bereits eine sehr große. Siehe dieselbe bei GEORG ADLER
im Handwörterbuch der Staatswissenschaften, 3. Aufl., Artikel „Anarchismus‘ und
CARL GRONBERG im Wörterbuch der Volkswirtschaft, 3. Aufl., Artikel „Sozialismus und
Kommunismus‘, $. 873ff., und ebenda im Artikel „Sozialdemokratie‘‘, S. 823 und 827.
Vgl. ferner E. LEDERER, Die Bewegung der öffentlichen Beamten (Archiv für Sozialwiss.
AXXI. 1910); MAXIME LEROY, Syndicats et Services Publics, Paris 1909; GEORGES-
CAHEN, Les fonctionnaires, leur action corporative, Paris ıg1ı1; ALIBERT, Les syndicats,
associations et coalitions de fonctionnaires 1999; JEANNENEY, Associations et syndicats
de fonctionnaires 1908; HEINZ POTTHOFF, Beamtenpflichten und Staatsbürgerrechte,
„März“ 1910; WERNER AMMANN, Die Wahrung der Berufsinteressen der öffentlichen
Angestellten, 1912. Eine Sammlung der sich auf das Koalitionsrecht beziehenden
französischen Aktenstücke in der Bibliotheque du Mus&e Social, Le Droit d’Association
des fonctionnaires, Paris 1912.
S. 462, Z. 20 Überzeugung der Philosophie des beginnenden 19. Jahrhunderts von
der Unfähigkeit des Staates zur Kulturpflege: Einige Belege hierzu in des Verfassers
Vortrag „Rechtsstaat und Kulturstaat‘“, Hannover 1912.