Full text: Deutschland und der Weltkrieg.

  
198 * Gustav v. Schmoller 
  
und von da an mehr und mehr als Bedingung für die Anstellung in 
allen oberen Amtsstellen galt, also bis 1840, sind viele der zahl- 
reichen früheren Unteroffiziere von den mittleren zu den höheren Stellen 
aufgerückt. Vereinzelt geschieht das ja auch heute noch. Es wäre rich- 
tiger gewesen, wenn man die Praxis des Aufrückens, wie sic 1790 bis 
1850 bestand, in der Hauptsache beibehalten hätte.#1 
Zum Thema des Schulwesens schließlich noch eine Anmerkung über 
die Freiheit der Wissenschaft auf unseren Universitäten, da man sie 
neuerdings öfter als unfreic Staatsanstalten verdächtigt hat. — Die 
curopäischen Universitäten sind vom 14. Jahrhundert an im Anschluß an 
die Kirche erwachsen; sie haben erst in Bologna, Paris, Prag, Leipzig, 
dann in Deutschland nach der Reformationszeit Großes geleistet. Ihr 
zünftiger Charakter führte jedoch im 17. und 18. Fahrhundert zur engher- 
zigen, nepotistischen Kliquenwirtschaft; ähnlich wie die alte, freic Stadt- 
verfassung entartete die freie Universitätsverwaltung. Der neue großartige 
Aufschwung der deutschen Universitäten knüpft an die großen fürst- 
lichen Gründungen an: Halle und Göttingen im 18. Jahrhundert, Ber- 
lin, München und Bonn im Anfang des 19. Jahrhunderts eröffnen den 
Reigen; die älteren Universitäten folgten der Reform, erhielten eine 
äahnliche Umbildung. Das fürstliche Ernennungsrecht verjüngte sie. 
Mehr und mehr wurden immer größere staatliche Mittel für sie flüssig 
gemacht. Die Ernennung durch den Staat schließt nicht aus, daß fast 
stets die von den Fakultäten vorgeschlagenen Gelehrten berufen werden. 
Das ganze freie Privatdozententum schafft den staatlichen Lehrern die 
nötige heilsame Konkurrenz. Von den zahlreichen einzelnen Staaten sucht 
jeder die besten Kräfte an sich zu ziehen. Wer in Göttingen gemaßregelt 
wurde, wie die Gebrüder Grimm, erhielt einen Ruf nach Berlin. Oie 
Freiheit in Vorlesung, Lehre und Lehrplan, in schriftstellerischer Tätig- 
keit ist unbegrenzt vorhanden. Die Verwaltung der Universität durch 
Fakultät und akademischen Senat hat republikanische Formen gegen- 
über dem amerikanischen Absolutismus des Universitätspräsidenten und 
dem Einfluß der Stiftungsrätc, die, schutzzöllnerisch gesinnt, freihänd- 
lerische Professoren absetzen; was in Deutschland nie vorkam. Jeden- 
falls stehen dic deutschen Universitäten seit den letzten 60 Jahren nicht 
unter, sondern sicher über denen der anderen Kulturstaaten. Das hat 
man in Rußland, Nordamerika, Japan und anderwärts stets rückhaltlos 
anerkannt. 
1) Vgl. darüber W. Naudé, Zur Geschichte des Prenßischen Subaltern- 
Beamtentums. Brandenburg-Preußische Forschungen, Band 18, 1905. S. 365 ff.
	        
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