4A. Herkunft und Wesen der deutschen Institutionen 199
Dic europäische Heeresverfassung des 16. bis 17. Jahrhunderis rubte
auf dem freien Werbesystem von geldbezahlten Söldnern aus dem In-
und Ausland und aus dem Zusammenschweißen dieser Söldner zu Brü-
derschaften und Kompagnien durch kriegerische Privatunternehmer, die
Kondottieri, meist adlige, reich gewordene Hauptleute oder Kriegskom-
missare, die von einem Fürsten ein Werbepatent erhalten hatten. Die
Traditionen der Schweizer, die sich im Auslande vermicteten, und die
unter Kaiser Maximilian geschaffenen Landsknechtsbruderschaften be-
herrschten ursprünglich die Entwicklung. Wilhelm von Oranien, Gustav
Adolf, die französischen Könige und Generale hatten Organisation und
Kampfweise fortgebildet, hatten die Truppenkörper teilweise zu natio-
nalen zu machen gesucht und eine monarchische Disziplin angebahnt.
Aus den stets nur für die Sommermonate gebildcten Regimentern
waren nach und nach stehende geworden. Der Große Kurfürst entließ
1660 nach dem Nordischen Kriege zum ersten Male in Brandenburg-
Preußen seine Truppenkörper nicht mehr ganz: von da an gab es ein
stehendes brandenburgisch-preußisches Hcer, das von 1660 bis 1786
das erste, das beste Europas wurde. Aus den reinen Privatunterneh--
mungen der Obersten und Hauptleute, die nur notdürftig von fürst-
lichen Kriegskommissaren kontrolliert wurden, bildete der Kurfürst
Truppenkörper, deren Offiziere er ernannte. Das Heer wurde von 1680
bis 1713 eine rein staatliche Unternehmung von ewiger Dauer, dic Offi-
zierc wurden aus gewinnsüchtigen Geldmachern Beamte mit staatlichem
Auftrag unter fürstlicher Kontrolle. Ein steigender Teil der Offiziere
und Mannschaften waren oder wurden Landeskinder und Untertanen.
Acben die freie Werbung traten Aushebungen; die Gemeinden und
Städte wurden zur Gestellung von Soldaten herangezogen. Die allei-
nige Werbung und zumal die im Auslande zeigte sich als zu teuer,
liefertehäufig unbrauchbares Gesindel, das immer wieder desertierte. Als
Friedrich Wilhelm I. mit Rücksicht auf seine Haushaltung, wie er sagte,
zeitweise 1714 bis 1730 die ansländische Werbung wieder allzusehr ge-
steigert und damit zu ungünstige Folgen erzeugt hatte, griff man zu
dem gemischten System, das bis 1808 sich erhielt: ein Ceil der Kompa=
gnie bestand nun aus geworbenen Ausländern, die fast lebenslänglich
dienten, möglichst mit Inländerinnen verheiratet wurden; einen Teil
des Jahres wurden auch sic aus Sparsamkeit in der Garnison zu gewerb-
licher Arbeit beurlanbt (die sog. Freiwächter). Dieser Teil des Heeres
war im Kriege nicht vermehrbar, der andere Teil bestand aus den in-
ländischen Bauernsöhnen, die nach sog. Kantonbezirken den Regimen-
tern zugeteilt waren; sie wurden nur ein Jahr eincrerziert, dann noch