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diese einem transzendentalen Ideal zugrunde legen, von der als
höchste Realität das Wesen aller Wesen als Gottesbegriff gedacht werden
kann. Nach einer natürlichen Illusion lassen wir dabei einen Grundsatz,
der eigentlich nur für Sinnendinge gelten kann, für alle Dinge
gelten. D. h. den Begriff der Realität der uns gegebenen Sinnendinge
dehnen wir zu einem Inbegriff der Realität aller Dinge aus. Aus der
Idee vom Inbegriff aller Realität wird in der Weise das Wesen aller
Wesen gemacht, daß durch die distributive, d. h. verteilende Einheit des
Erfahrungsgebrauchs des Verstandes in die kollektive, d. h. zusammenfassende
Einheit eines Erfahrungsganzen dialektisch verwandelt wird.
Der ontologische Beweis für das Dasein Gottes schließt nun aus
dem Begriffe Gottes als des allerrealsten Wesens auf seine Existenz,
da diese und zwar als notwendig zu den Realitäten gehört und im Begriffe
des allerrealsten Wesens mit enthalten ist. Nach obigen Ausführungen
ist der Begriff des allerrealsten Wesens nur ein Gedankending,
bei dem das Sein gerade ein Prädikat ist, das sich unserer Erfahrung
entzieht. Legt man das Sein aber schon in den Begriff des
Subjekts, so hat man nichts weiter als eine Tautologie, d. h. ein ana-Ilhtisches
Urteil. Die Behauptung aber, die bewiesen werden soll, lautet:
Gott ist, und diese ist wie jeder Existenzialsatz ein synthetisches Urteil,
das in bezug auf Gedankendinge, wie im vorhergehenden erörtert,
niemals a priori bewiesen werden kann.
Der kosmologische Beweis schließt daraus, daß, wenn überhaupt
etwas existiert, auch schechthin ein notwendiges Wesen als dessen Ursache
existieren muß. Dieser Beweis ist nach Kant nicht mehr die Außerung
einer erlaubten Hypothese, sondern die dreiste Ammaßung einer apopiktischen
Gewißheit, da die Prinzipien der Vernunft zu einer Kausalreihe
über die Erfahrung nicht hinausführen können, und über diese kann man
wohl etwas als möglich aber nicht als wirklich und notwendig erkennen,
wie schon bei der dritten Antinomie dargelegt ist. Aber selbst wenn
man auf eine erkennbare schlechthin notwendige Ursache käme, so ist damit
diese noch nicht als das vollkommene Wesen erwiesen, hierzu müßte
erst wieder der ontologische Beweis herangezogen werden, dessen Ungültigkeit
im vorstehenden dargelegt ist. ·
Der physikotheologische Beweis schließt aus der Zweckmäßigkeit
der Natur auf die absolute Weisheit und Macht eines Urhebers. Nach
Kant verdient dieser Beweis mit Achtung genannt zu werden, da er der
älteste, klarste und der gemeinen Menschenvernunft am meisten angemessene
ist. Sachlich hat er aber nicht die geringste Gültigkeit, da er
die Vernunft von einer Kaufalität, die sie kennt, zu dunklen und unerweislichen
Erklärungsgründen führt, die sie nicht kennt. Wenn dieser
Beweis von der Ordnung und Zweckmäßigkeit der Welt auf das Dasein