Volltext : Der Preußische Ordens-Herold.

Ver  Orden  perr  le  niriie.

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der  Preußische  Adler  sieht.  Die  Ordens-Devise  umgiebt  ringförmig,  auf  blau  emaillirtem  Grunde,
das  Ganze,  die  Namenszüge  mit  den  Kronen  verbindend.  (Teafel  III.  8.)

Das  Ordenszeichen  wird,  wie  das  dem  Heere  verliehene,  an  einem  schwarzen,  mit  Silber
geränderten  Bande  (Tafel  III.  2.),  um  den  Hals  getragen.

§.  4.
Aus  der  Zahl  der  dreißig  Ritter  deutscher  Nation  werden  Wir  einen  Kanzler  und  einen
Vice-Kanzler  ernennen?).
S.  5.

Bei  dem  Abgange  eines  dieser  dreißig  Ritter  verordnen  Wir,  daß  der  Ordens-Kanzler  die
Uebrigen  durch  Runnschreiben  auffordere:  daß  jeder  von  ihnen  seine  Stimme  über  die  vorzunehmende
neue  Verleihung,  durch  namentliche  Bezeichnung  der  Person,  die  ihm  zur  Berücksichtigung  am  geeignetesten
  erscheint,  schriftlich  abgebe.  Der  Kanzler  hat  die  auf  solche  Weise  gesammelten  Vota  Uns
vorzulegen,  und  Wir  behalten  Uns  die  weitere  Beschließung  demnächst  vor.  Wie  Wir  Selbst  aber,
ohne  Rücksicht  auf  die  Beschäftigung  des  Ausgeschiedenen,  Uns  vorbehalten,  in  jerem  einzelnen  Fall,
Unsere  Wahl  auf  einen  im  Gebiet  der  Wissenschaften,  oder  auf  einen  im  Gebiet  der  Künste  ausgezeichneten
  Mann  zu  richten,  so  können  auch  die  zum  Stimmgeben  aufgeforderten  Ritter  ihre  Vorschläge
  unabhängig  von  jener  Rücksicht  abgeben,  falls  nicht  das  Rundschreiben  des  Kanzlers,  in  Gemäßheit
  eines  von  Uns  ertheilten  ausdrücklichen  Befehls,  etwas  Anderes  vorschreibt.

8.  6.

Zu  erhöheter  Ehre  des  Ordens  wollen  Wir,  außer  der  Zahl  ver  bisher  erwähnten  dreißig
Ritter  deutscher  Nation,  auch  in  anderen  Ländern  Männer,  welche  sich  große  Verdienste  um  die  Wissenschaften
  und  Künste  erworben  haben,  mit  den  Insignien  dieser  Ordens-Klasse  beleihen.  Die  Zahl
dieser  ausländischen  Ritter  soll  die  der  stimmfähigen  nicht  übersteigen,  und  bei  einem  Abgang  unter
denselben  ist  die  Wiederbesetzung  der  Stelle  nicht  erforderlich.

S.  7.
Die  künftigen  Verleihungen  dieser  Ordens-Klasse  sollen  nur  entweder  am  Tage  des  Regierungs-Antritts,
  over  der  Geburt“*),  oder  des  Todes#)  König  Friedrichs  des  Zweiten  erfolgen.
Urkundlich  unter  Unserer  Höchsteigenhändigen  Unterschrift  und  beigedrucktem  Königlichen  Insiegel.
Gegeben  Potsdam,  den  31.  Mai  1842.
#  8.)  ....
(gez.)  Friedrich  Wilhelm.

*)  Der  erste  Kanzler  war  Alerander  von  Humboldt.
*)  24.  Jannar  (1712).
*##)  I7.  August  (1786).

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