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zerruͤttet als die Verfassung ber Union war; wie besonders der
Zustand der Generalitäts= Casse bewies, die noch 1755. kaum
ihre gangbaren Ausgaben bestreiken konnte.
V. Per. Seit Entstehung der allgemeinen Erbstatthalterschaft.
1. Gleich beim ersten Ausbruch des Oesterreichischen Successionskrieges
entstunden Bewegungen in der Republik. Doch
gelingt's noch der rupublicanischen Parehie, unter der Hallewyn
und Obdam sich diesmal auszeichneten, den Prinzen
von Nassau-Diez selbst in seinen gerechteslen Forderungen, durch
deren Erfällung er dem Hauptziel näher gekommen wäre, zuräckzudrängen.
Nicht einmal zum Besitz des Marquisats Blissingen
und Veere sollte er gelangen.
Ilistoire du dillerend entre les Elals de Zelande et le Princo
d'Orange Guill. Charl. Ienry Friso au sujet du NMarquisat
de Veere et de Flessingue. Lond. 1742. 8.
2. Wilber Angeif der Franzosen auf die Generalitäts=*
Lande, besonders auf Flandern, dessen Festungen in einem
Sturme erobert werden. Die Absicht war, die Republik zu
Verlassung der Englischen Allianz zu zwingen. Es entstehen
aber, wie leicht vorauszusehen war, Volks= Insurrectionen in
Seeland und Holland, und die Magistrate mussen den Prinzen
(Wilhelm IV.) zum Statthalter und General-Capitain
ernennen. Utrecht und Ober- Dssel folgten dem Beispiel; und
die Statthalterschaft wurde in allen Provinzen für die männlichen
und weiblichen Nachkommen des Prinzen erblich erklärt.
Man hat noch keine gute Geschichte dieser Revolutlon. Rousset't
Geschichte derselben (Amst. 1747) ilt gerade so, wie man ei-