Full text: Das Civil Medizinal Wesen im Königreich Bayern. Erster Band. Die private Medizin. (1)

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kannten praktischen Aerzte aus den Concursen der Zwan- 
ziger und Dreißiger Jahre zunächst nur eine Würdigung 
der Gesuche der ältesten Bittsteller zulassen. 
München, den 5. September 1848. 
Staatsministerium des Innern. 
An sämmtliche k. Kreisregierungen, K. d. Innern, also ergangen. 
Nr. 17,276 S. 55. 
Ministerial-Entschließung vom 25. Oktober 1850, die Verhältnisse 
der praktischen Aerzte und deren Anstellung betr. 
Auf Befehl Seiner Mgjestät des Königs. 
Die traurige Lage, in welcher manche praktische Aerzte 
auf dem Lande und selbst in Städten sich befinden, macht schon 
an sich dringend nothwendig, daß dieser Categorie von Bewer- 
bern um Anstellung im Staatsdienste eine besondere Fürsorge 
zugewendet werde. 
Diese Nothwendigkeit wird dadurch erhöht, daß dermalen 
noch viele vollkommen befähigte Aerzte unangestellt sind, welche 
bereits 16 und noch mehr Jahre den Concurs mit der l. u. II. 
Note bestanden und in der Praxis diese Qualifikation behaup- 
tet haben, denen aber mit Rücksicht auf die durchschnittlich im 
Laufe eines Jahres eintretenden Erledigungen, eine nahe Aus- 
sicht auf Erlangung von Physikaten noch nicht gegeben ist. 
Dadurch ist der Staatsverwaltung die dringende Auffor- 
derung nahe gelegt, jede Gelegenheit wahrzunehmen, die sich 
als geeignet zeigt, um die Lage insbesondere solcher bereits durch 
vieljährige Praxis erprobter Aerzte zu verbessern. 
Als solche Gelegenheit muß insbesondere die Uebertragung 
minder beschwerlicher, nach der Zahl und den Verhältnissen 
der Bewohner ein besseres Einkommen abwerfender Bezirke für 
Ausübung der Praxis an ältere, als tüchtig erkannte Aerzte 
betrachtet werden. 
Mehrfache Klagen, die von praktischen Aerzten darüber er- 
hoben werden, daß nicht selten gute, von ältern Aerzten ge- 
wünschte Bezirke neu zugehenden Aerzten verliehen würden, ver- 
anlassen das unterzeichnete Staatsministerium, das k. Regierungs-
	        
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