Full text : Armee-Verordnungs-Blatt Zwanzigster Jahrgang (20)

Kriegsministerium.  "
Allgemeines  Kriegs-Departement.  Nr.  212  Berlin  den  23.  November  1886.
r.  212.
Auflösung  der  Festungs-Bau-Direktion  zu  Kiel.
Die  Festungs-Bau-Direktion  zu  Kiel  ist  aufgelöst  worden.

 

No.  204.  11.  86.  A.  5.  v.  Hänisch.
Kriegsministerium.
Allgemeines  Kriegs-Departement.  Berlin  den  2.  Dezember  1886.
Nr.  213.
Zielübungs-Munition.

Die  „Anleitung  für  den  Gebrauch  der  Munition  zu  den  Zielübungen  bei  den  Truppen“  wird  dahin  abgeändert,
  daß  Bronce-Cylinder  zum  Ausfüllen  der  Latronen-Hül  en  nicht  mehr  angewendet  werden  dürfen.
Die  bei  den  Truppen  vorhandenen  Patronen-Hülsen  mit  Bronce-Cylindern  "s#  zu  zerlegen  und,  ebenso  wie
die  Räumnadeln  und  Geräthe  zum  Aus=  und  Einlöthen  der  Bronce-Cylinder,  zu  Gunsten  der  Bleigelder-Fonds
  zu  verwerthen.

Es  wird  ferner  bestimmt,  daß  die  beim  Schießen  mit  Ziellbungs-Munition  versagenden  Zündhütchen
nur  vermittelst  des  Wasserdruck-Apparates  aus  den  Hülsen  entfernt  werden  dürfen.

 

No.  537.  11.  86.  A.  4.  v.  Hänisch.
Kriegsministerium.
Allgemeines  Kriegs-Departement.  Berlin  den  3.  Dezember  1886.
Nr.  214.
Ausgsbe  des  1.  und  6.  Abschnitts  des  in  der  Teuberrbeitung  befindlichen  1.  Theils  der  Kriegsfeuerwerkerei.


Die  bezeichneten  Abschnitte  werden  den  betreffenden  Kommando=  2c.  Behörden  in  der  erforderlichen  Zahl
von  Exemplaren  unter  Umschlag  zugehen.

·  Von  der  älteren  Ausgabe  des  1.  Theils  der  Kriegsfeuerwerkerei  treten  die  gleichnamigen  Abschnitte
hiermit  außer  Kraft.

 

No.  406.  11.  86.  A.  4.  v.  Hänisch.
Kriegsministerium.  Berlin  den  26.  November  1886.
Bekleidungs-Abtheilung.
Nr.  215.
Riesterfeind-Oel.

Im  allgemeinen  Anzeiger  zum  Militär-Wochenblatt  Nr.  93  für  1886  macht  die  Firma  Hermann  Günther
und  Comp.  in  Berlin  bekannt,  daß  das  Militär-Oekonomie-Departement  den  Truppen  durch  Erlaß  vom  2.  November
  d.  Is.  die  allgemeine  Anwendung  des  „Riesterfeind-Oels“  gestattet  habe.  #  #

Zur  chtsellu  wird  bemerkt,  daß  der  gedachte  Erlaß,  welcher  lediglich  als  Bescheid  auf  ein  bezügliches
  Gesuch  anzusehen  ist,  es  ausdrücklich  Ebgelehm  hat,  den  Riesterfeind  allgemein  zu  empfehlen,  und  —
wozu  es  einer  besonderen  Ermächtigung  übrigens  nicht  bedurfte  —  nur  anheimstelle,  sich  wegen  event.
Benutzung  desselben  an  die  Truppen  direkt  zu  wenden.

No.  447/11.  86.  B.  3.  Nitschmann.

 

Tekturen  gelangen  zur  Versendung:

1)  zur  Vorschrift  für  die  Ueberweisung  der  Bedürfnisse  zu  den  Schießübungen  2c.  vom  22.  Februar  1883,
2)  zum  Exerzir-Reglement  für  die  ß=  Artlllerl.

3)  zur  Vorschrift  für  die  Verwaltung  der  Artilleriedepots  vom  23.  April  1880,

4)  zur  Geschäftsordnung  für  die  Forülitiontr  und  Artilleriebauten  in  den  Festungen,

5)  zur  Dienstordnung  für  die  Militär-Magazin-Verwaltungen.