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oder des anderen Theiles nahe an dreihundert Bücher und juristische
Deductionen erschienen. In unserer Zeit würde bei solchen
Fragen in der Publizistik eine besondere Seite in den Vordergrund
treten: diejenige des Nationalinteresses. Damals wurde diese
Seite kaum berührt. Damals kannte man das nicht. Man erörterte
mit einem ungeheuren Aufwande von Gelehrsamkeit nur das
positive Recht des Einen und des Anderen. Diese Erörterungen
waren, wie in der Regel in solchen Fällen, sehr überflüssig. Nicht
der Buchstabe des positiven Rechtes entschied über das Schicksal
der Menschen, sondern die Wollungen einer einzelnen Persönlichkeit.
In den unmittelbaren Aeußerungen derselben und nur da spiegelt
sich der Verlauf der Thatsachen wieder, für die Nation entwürdigend
und niederbeugend, wie nur je zuvor.
Friedrich II. ist längst auf den Tod des Kurfürsten Maximilian
Joseph gefaßt gewesen. Er hat die Sache oft und lebhaft
vorher mit seinem Bruder Heinrich erörtert. ) Der Kurfürst starb
am 30. Dzbr. 1777. Wir haben gesehen, wie schon um die Mitte
des Monates Januar Friedrich II. im Stillen eine Mobilmachung
anordnete. Noch sollte man es nicht wissen. Zugleich wie immer
schaute er Hülfe suchend aus, und zwar, wie uns nach seiner bisherigen
Laufbahn nicht mehr in Verwunderung setzen darf, bei
den beiden Mächten, welche damals wie heute zunächst und hauptsächlich
ein Interesse hatten eine deutsche Nationalmacht niemals
aufkommen zu lassen. -
Am 4. Februar 1778 stattet Friedrich seinem Bruder Heinrich
Bericht ab. „Nach den letzten Berichten aus Frankreich ist
die Schwäche dieser Regierung augenscheinlich, und ich sehe beinahe
voraus, daß alles was von da aus zu erwarten ist, eine Neutralität
sein wird. Dagegen sind die Briefe aus Rußland mir um
so günstiger. Auf die bloße Todesnachricht des Kurfürsten von
1) Oeuv. XXVI. 402.