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Dieß ging durch eine Stufenfolge, die noch jetzt nicht bemerkr,
ist, und über die Schmidt flüchtig hinweggeeilt ist. In den
aͤltern. Zeiten vor dem zwoͤlften Jahrhunderte und durch das
zwoͤlfte Jahrhundert geschah es gewoͤhnlich, daß, wenn ein
Bischof gewählt wurde, nicht nur die Stadtgeistlichkeit, sondern
auch die vornehmen Vasallen des Stifts dabei waren, denn
auch sie bekamen einen neuen Herrn. Wie alles den alten Schleudrian
der Observanz ging, wußte der alte Ritter wie er sich
betragen sollte; wie aber canonisches Recht aufkam, verstaud
es der gemeine Ritter nicht mehr. Da fing man an sie auszuschließen.
Nun erregken sie Streitigkeiten, wollten, sich nicht
ausschließen lassen. Diese Zwiste spielten die Geistlichen immer
nach Rom, versichert zu Rom, wo selbst die Optimaten unter
den Laien ausgeschlossen wären, Gerechtigkeit gegen die Laien
zu finden. Es war, als ob sich der Erdboden aufgethan
hätte, um Prozesse hervorzubringen. In jeder einzelnen Didcese
Uneinigkeiten, Streitigkeiten zwischen dem Bischofe und
dem Capitel, zwischen dem Bischofe und Archidiakonus, der
bisher nomine cpiscopi in der Didcese regiert hatte, nun aber
sich eine eigene Jurisdiction anmaßte. Bis auf diese Zeiten
hatte man nichts von einem Ketzer, der ein Laie war, gewußt.
Wenn von einem Ketzer die Rede war, war es ein Gelehrter,
der von den älteren abweichende Vorstellungsarten hatte.
Nun auch Perketzerung der Laien, zum Jweck jener Ausschließung!
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Der zerruͤttete Zustand einzelner Kirchen, besonders der
deutschen Kirche, wurde durch die Gewaltthätigkeiten Friedrichs.
I. und Heinriches VI. vermehrt. Der Kaiser hatte
das Recht, entweder in seiner Dioͤcese wählen zu lassen, oder
einen Deputirten zur Wahl zu schicken. Dieß mißbrauchte
Friedrich so, daß die wichtigsten Bischofsstellen au keinen Andern
kamen, als an ihn und seine Kanzlei. Die Vischdfe,