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23.
Regierungs-Blatt
für das
Königreich Württemberg.
Mittwoch den 1. Juni 1842.
In halt.
Königliche Dekrete. Gesetz, betreffend die Aufhebung der Sporteln für die Dispensation im dritten
Grade der Blutsverwandtschaft und Schwägerschaft und für die Auflösung der Eheverlöbnisse. — Dienst-Nachrichten.
W der Departements. Bekanntmachung, betreffend die Errichtung einer evangelischen
Pfarrei in Pfrondorf, Dekanats Tübingen. — Bekanntmachung, betreffend den Besuch der Landes-Universität.
— Verleihung eines Erfindungspatents an den Hofbüchsenmacher Pfeuffer auf eine neue Einrichtung
von sogenannten Zimmerbüchsen. — Bekanntmachung des Ergebnisses der niederen Dienstprüfung
im Departement des Innern.
Dienst-Erledigungen.
Widerruflich angestellte Diener.
I. Unmittelbare Königliche Dekrete.
A) Gesetz,
betreffend die Aufhebung der Sporteln für die Dispensation im dritten Grade der Bluts-Verwandtschaft
und Schwägerschaft und für die Auflösung der Ehe-Verlöbnisse.
Wilheim,
von Gottes Gnaden König von Württemberg.
Zu Beseitigung einer hinsichtlich der Sportel-Abgabe in Ehesachen zwischen
Unseren Unterthanen seither bestandenen Ungleichheit verordnen Wir, nach Anhörung
Unseres Geheimen-Rathes und unter Zustimmung Unserer getreuen Stände,
wie folgt:
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