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erteilt, falls der Reichsausschuß zuvor die erforderliche Zustimmung)
zur Verarbeitung von Knochenbrühe im Einzelfall erteilt hat. Hierdurch
ist auch für diese Gruppe von Ersatzlebensmitteln die grundsätzliche
Zuständigkeit der einzelstaatlichen Ersatzmittelstellen zur Genehmigung
auf Grund der Verordnung vom 7. März 1918 im
Einzelfall herbeigeführt. Erleichtert wird diese Entwicklung nach
einer Vereinheitlichung der Zuständigkeit der Ersatzmittelstellen durch
die Auflösung solcher Kriegsstellen, die die Funktionen einer Ersatzmittelstelle
im Sinne des § 12 der Ersatzmittelverordnung ausüben.
So sind z. B. der Kriegsausschuß für Kaffee, Tee und deren Ersatzmittel
G. m. b. H. und die Kriegsnährmittel G. m. b. H. in Liquidation
getreten. Es ist daher zurzeit in Aussicht genommen, daß, falls jetzt
bewirtschaftete Rohstoffe der Wirtschaftsstelle des Verbandes Deutscher
Speisepulver= und Backpulverfabrikanten E. V. Berlin unter bestimmten
Bedingungen zur Verteilung an seine Mitglieder freigegeben
werden, die daraus herzustellenden Puddingpulver der Genehmigung
der einzelstaatlichen Ersatzmittelstellen unterstellt werden.
Ersatzmittel-= und Beschwerdestellen.
Was nun die Verteilung der Arbeit unter die zur Erledigung
der den Ländern im Einzelfall auferlegten Durchführung
der Genehmigungspflicht geschaffenen verschiedenen Arten von Stellen
betrifft, so ist diese derart vorgenommen, daß die einzelstaatlichen
Ersatzmittelstellen gewissermaßen den breiten Unterbau darstellen.
Sie sind die eigentlichen Träger der laufenden Arbeit.
Die Unterverteilung der laufenden Arbeit unter die einzelnen
Ersatzmittelstellen ist keine gleichmäßige. Sie ist vielmehr
entsprechend der Durchführung der Verordnung durch die Landesregierungen
nach politischen Gesichtspunkten erfolgt ). Jede
Ersatzmittelstelle ist für diejenigen Ersatzmittel zuständig bei denen
der Hersteller, Einführende oder im Besitze derselben Befindliche, kurz
der Antragsberechtigte seine gewerbliche Hauptniederlassung oder in
Ermangelung einer solchen seinen Wohnsitz in ihrem Bezirk hat.
Zu den wichtigsten Aufgaben der Ersatzmittelstellen gehören die
Genehmigungsentscheidungen und die Kontrolle
der Durchführung der Verordnung. Die Entscheidungen auf Grund
der eingeführten Genehmigungspflicht sind der Kern der ganzen
„ 5) Bekanntmachung, betr. Ausführungsbestimmungen zur Verordnung
über den Verkehr mit Knochen, Knochenetzeugnissen, insbesondere Knochenfetten
und anderen fetthaltigen # koffen vom 16. Februar 1917
(Rl. S. 140).
6) Vgl. Schulte, Abschn. IV, S. 64 ff.
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