Full text: Das Civil-Medizinal-Wesen im Königreiche Bayern. 3. Band. Die Medizinalpolizei (Fortsetzung). (3)

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aus einer Wunde eher von Vortheil als von Nachtheil. Ist 
das Blut aus einer Wunde geronnen, so wische man es nicht 
ab, denn es dient gleichsam als Schutz der Wunde; in ihrer 
Umgegend kann man mit einem in kaltes Wasser getauchten 
Schwamme oder mit weichen Leinwandlappen das Blut ab- 
wischen. Mäßiges Ausssickern des Blutes aus einer Wunde ist nicht- 
bedenklich. Hört die Blutung nicht von selbst auf, so lege man zusam- 
mengelegte Leinwandstücke (Compressen) in eiskaltes Wasser ge- 
taucht auf die Wunde, oder versuche die Blutung durch Aufdrücken 
von Feuerschwamm zu stillen. Blutstillungsmittel sind auch 
Wasser mit ½ Essig, Brantwein mit Essig, Weingeist mit Essig 
und etwas verdünnter Schwefelsäure, Aufstreuen von Kolopho= 
nium mit Mehl und etwas gepulvertem Alaune, oder von ge- 
pulvertem Fichtenharze mit halb so viel gepulvertem arabischen 
Gummi und etwas Holzkohlenpulver. Tritt aber die Blutung 
in hellem, scharlachrothem, etwas hüpfendem Strahle oder 
Stroine auf, dann suche man die Oeffnung, aus welcher das- 
Blut strömt, durch Aufsetzen eines Fingers zu verstopfen und 
halte sie so lange zu, bis statt des Fingers ein kleiner Knäuel, 
ein Kügelchen von Werg oder zusammengerollter Leinwand, ein 
Stück Feuerschwammes oder sonst etwas Passendes aufgesetzt 
werden kann. Ein solcher Pfropfen, werde dann durch eine 
Binde, Schnupftuch, Handtuch u. s. w. festgehalten. Ist die 
Oeffnung, aus welcher der Blutstrahl kömmt, nicht zu finden, 
so suche man die ganze Wundfläche mit Werg, Charpie oder 
Feuerschwamm auszufüllen und diese Verbandmittel mit oben- 
erwähnten Blutstillungsmitteln anzufeuchten oder zu bestreuen. 
Kommt der hellrothe Blutstrahl aus dem Arme oder dem Beine, 
so kann man das Blut dadurch zum Stehen bringen, daß man 
das Glied oberhalb der Wunde durch einen Gurt oder Riemen 
kräftig umschnürt. Der Transport schwer Verwundeter ge- 
schieht am Besten auf einer mit Stroh belegten Tragbahre, 
oder in einem Tragkorbe; im Winter auf Schlitten. Leicht- 
verwundete können in Wagen transportirt werden. 
Bei Wunden am Kopfe. 
Ein am Kopfe Verwundeter muß stets so trausportirt 
werden, daß der Kopf sanft unterstützt wird und keine Erschütte- 
rung erleidet. Der Kopf soll hoch gelagert werden, nicht auf 
der Wunde aufliegen. Ist der Verletzte bewußtlos, so sprengt-
	        
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