Full text: Das Civil-Medizinal-Wesen im Königreiche Bayern. 3. Band. Die Medizinalpolizei (Fortsetzung). (3)

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2) Da man nicht immer weiß, wie lange ein Verunglückter 
schon im Wasser gelegen sei, so ist es nöthig, an jedem die vor- 
geschriebenen Versuche zu beginnen, an welchem noch nicht die 
Zeichen des wahren Todes erkennbar sind, bis ein herbeigekom- 
mener Arzt über die fernere Behandlung entscheidet, oder die 
mehrere Stunden hindurch fortgesetzten Bemühungen zur Wieder- 
belebung fruchtlos sind. 
3) Ist das Gesicht, vorzüglich Mund und Nase, mit einem 
Schleim überzogen oder verstopft, so muß dieses mit Behutsam- 
keit mit einem Lappen gereiniget werden, dann eilt man, die 
nassen Kleider schnell auszuziehen oder abzuschneiden. Das 
schnelle Entkleiden darf auf keine Weise vernachlässigt werden, 
wenn gleich noch kein Bett oder weiteres Erwärmungsmittel 
vorhanden sein sollten, indem nasse Kleider mehr erkalten, als 
selbst eine kalte Luft. Den entkleideten Körper trocknet man 
gleich mit der nächsten Leinwand behutsam ab, hütet sich jedoch, 
dabei stark aufzudrücken. 
4) Dann hüllt man ihn gleich in wollene Decken, die man 
während des Auskleidens etwas erwärmen kann, oder bringt 
ihn sogleich in ein Bett. Fühlt man an dem Körper gar keine 
Wärme und keinen Pulsschlag mehr, so dürfen diese Tücher 
und das Bett nicht mehr erwärmt werden, sondern müssen ganz 
Erstarrte, besonders zur Winterszeit, Anfangs wie Erfrorene 
behandelt werden; je geringer aber die Erstarrung ist, oder 
wenn sich noch einige Spuren des Lebens vorfanden, so darf 
man schon eher etwas mehr Wärme anwenden. 
5) Dem Scheintodten gibt man eine horizontale Lage, doch 
so, daß der Kopf erhöht, der Oberleib schräg und einwärts ge- 
bogen liege. 
6) Das erste, was zu bewerkstelligen ist, ist das Athmen 
wieder in Gang zu bringen, welches durch Lufteinblasen ge- 
schieht; woher man den im Nothlkasten befindlichen Blasebalg 
mit Luft füllt, und eine elastische Röhre an selben anbringt. 
Das Mundstück dieser Röhre wird in den Mund des Ertrunke- 
nen gebracht, und dabei die übrigen Mund= und Nasenlöcher 
zugehalten. Sollte sich dieses nicht durch den Mund thun 
lassen, so wird das Mundstück der Röhre in das eine Nasen- 
loch gebracht, indeß das andere und der Mund sanft zugehalten, 
und die Luft langsam eingeblasen wird, welches nach einer 
Viertels-Minute zu wiederholen, und so eine Viertelstunde fort- 
Medizin.-Verordn, 3. Bd. 8
	        
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