Full text: Das Civil-Medizinal-Wesen im Königreiche Bayern. 3. Band. Die Medizinalpolizei (Fortsetzung). (3)

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hüllet dann das Kind in warme Tücher ein. Mit dem kalten 
Bespritzen muß nach einer Pause von ein bis zwei Minuten 
nfehrmals fortgefahren werden. 
Man weht dem Kinde frische Luft zu, oder bringt es einige 
Augenblicke an die frische Luft. 
5) Kommt es auf diese Behandlung in den ersten sechs 
Minuten zu sich, so blase man ihm behutsam Luft ein; doch 
inuß dieses so geschehen, daß mit einer Füllung ves im Rettüngs- 
Kasten vorräthigen Blasebalgs zwölfmal abgesetzt wird, welches 
Einblasen dann abwechselnd mit dem Bespritzen fortgesetzt wird. 
6) Gleich Anfangs während des Bespritzens setze man ein 
Klijftier, um ras Kinderpech auszuleeren, welches am Ende der 
Behandlüng zü wieverholen ist, nach beigebrachtem Klistier reibe man 
nebst dem Bespritzen und Lufteinblasen Rückgrat, Herzgrube und 
Schenkel mit warmem Flanell; Rückgrat und Füße mit Bürrsten. 
7) Dann bringt man das scheintodte Kind in ein warmes 
Bad, und wäscht zugleich den schleimigten Ueberzug desselben 
ab. Dabei halte man gequetschte Zwiebeln, Knoblauch oder 
verdünnten Salmiakgeist vor die Nase. 
Kommt das Kind zu sich, so flößt man ihm einige Tropfen 
warmen Thee etwa mit Wein ein. 
8) Sollte nach hinlänglichem Gebrauche dieser Mittel nach 
mehreren Stunden sich kein Lebenszeichen vorfinden, so suche 
man das Kind noch mehrere Stunden so warm als möglich zu 
erhalten, durch Einwickeln in warme Tücher, Ueberschläs#é von 
warmen Stücken Fleisch frisch geschlachteter Thiere, oder suche in 
einem warmen Bette die Wärme mit Wärmpfannen zu unterhalten. 
9) Da oft Kinder leicht von Ammen oder auch Müttern in 
den Betten erdrückt werden, oder dieses auch von zu großer Last 
der Betten oder sonstigen Zufällen sich ereignet, so ist es nöthig, 
die Warnung zu geben, daß Mütter auf die bei ihnen im Bette 
liegenden Kinder genau Acht haben, und es nie erlauben, daß 
ihre Säuglinge bei der Amme in einem Bette schlafen. Dabei 
wird den Eltern die Vorsicht anempfohlen, daß die Kinder nicht 
zu fest eingewickelt, und nicht allein gelassen werden. Solche 
erdrückte Kinder wickle man fogleich auf, lege sie auf die rechte 
Seite, und behandle sie, wie hier von scheintodten Kindern an- 
gegeben wurde.
	        
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