Full text: Das Civil-Medizinal-Wesen im Königreiche Bayern. 3. Band. Die Medizinalpolizei (Fortsetzung). (3)

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Nr. 7221. F. 59. 
Entschließung der kgl. Regierung von Niederbayern, K. v. J., vom 
14. Dezbr. 1856, die Leichenschau der unreifen und angeblich todt- 
gebornen Kinder betr. 
Im Namen Seiner Majestät des Königs von Bayern. 
Man hat in Erfahrung gebracht, daß seit Langem und an 
vielen Orten unreife und todtgeborene Kinder nicht anderen 
Leichen gleichgeachtet, vielmehr als Solche betrachtet werden, 
an denen eine Leichenschau vorzunehmen nicht nothwendig ist. 
Da es aber einer der Hauptzwecke der Leichenschau ist, daß die 
Todesursache erkannt, gewaltthätige und fahrlässige Todesursachen, 
sowie namentlich auch Pfuschereien, Kindesabtreibungen 2c. ent- 
deckt werden, so folgt, daß bei unreifen und angeblich todtge- 
borenen Früchten die Todtenbeschau vorzugsweise geboten ist, 
weßhalb denn auch nach der höchsten Entschließung des königl. 
Staatsministeriums des Innern vom 10. Januar 1830 Nr. 15,076, 
die Todtenbeschau betreffend (Döll. V.-S. Bd. 15 pag. 809), 
insbesondere die Todesart der Neugeborenen und angeblich 
Todtgeborenen zu untersuchen ist. 
Es werden daher die Distrikts-Polizeibehörden beauftragt, 
die Todtenbeschauer anzuhalten, die Leichen der unreifen und 
angeblich todtgeborenen Früchte mit der größten Sorgfalt zu 
besichtigen und die Hebammen strengstens anzuweisen, in jedem 
solchen Falle den betreffenden Leichenschauer rechtzeitig herbei- 
zurufen, endlich die Pfarrämter zu veranlassen, auch diese Tod- 
tenscheine zu sammeln und vierteljährlich mit den Anderen dem 
Gerichtsarzte einzuliefern, da ja die vom Letzteren jährlich ein- 
zusendende Sterbetabelle die Rubriken „Unreife“ und „Gestor- 
ben im Mutterleibe“ enthält. 
Landshut, 14. Dezember 1856. 
Kgl. Regierung von Niederbayern, K. d. J. 
v. Schilcher, k. Regierungs-Präsident. 
Nr. 18,517. K. 60. 
Entschließung der kgl. Regierung von Mittelfranken, K. d. J., vom 
19. März 1858, statistische Erhebungen über die Bewegung der Be- 
völkerung, hier die Einsendung der Leichenbeschau-Scheine an die 
Physikate betr. 
Im Namen Seiner Majestät des Königs. 
Durch die Anordnung alljährlicher statistischer Erhebungen 
über die Bewegung der Bevölkerung werden die Einsendungen 
Med.-Verordn .3. Dd. 10
	        
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