Full text: Das Civil-Medizinal-Wesen im Königreiche Bayern. 3. Band. Die Medizinalpolizei (Fortsetzung). (3)

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Die k. Regierung, Kammer des Innern, empfängt die Be- 
richtsbeilagen zur weiteren Verfügung mit dem Auftrage zurück, 
in Zukunft derartige Gesuche um Errichtung oder Benützung 
von Begräbnißstätten nach Maßgabe der generalisirten Mini- 
sterial-Entschtießung vom 10. August 1848, Nr. 18,550, die 
Geschäftsvereinfachung betreffend, zu Nr. 53, in eigener Zu- 
ständigkeit zu würdigen und zu bescheiden. 
München, den 18. Januar 1852. 
Staatsministerium des Innern für Kirchen= und Schul- 
Angelegenheiten. 
An die kgl. Regierung der Oberpfalz und von Regensburg, K. d. J., 
also ergangen. 
S. 73. 
Entschließung der kgl. Regierung von Mittelfranken, K. d. J., vom 
20. März 1854, die Beerdigung der Leichen in Grüften betr. 
Im Namen Seiner Majestät des Königs von Bayern. 
Obgleich schon durch die Verordnung der churfürstlichen 
Landes-Direction vom 10. Februar 1803 das Beerdigen 
der Leichen in den Grüften betreff end (Döllinger's 
V.-S. Bd. XV. p. 825) das Beisetzen der Leichen in den 
Grüften untersagt und angeordnet worden ist, daß alle Leichen 
ohne Ausnahme auf die allgemeinen Kirchhöfe unter freiem 
Himmel zu begraben seien, so ist gleichwohl diese Anordnung 
im diesseitigen Regierungsbezirke noch nicht allgemein zum Voll- 
zuge gekommen und bestehen noch dermalen, namentlich in den 
Städten Ansbach, Erlangen und Nürnberg Grüfte und werden 
selbst deren neue errichtet. Gleichwohl ist es vollständig nach- 
gewiesen, daß die Errichtung von Grüften auf den Friedhöfen 
unter= und oberhalb der Erdoberfläche mit den nachtheiligsten, 
ja selbst lebensgefährlichen Folgen verbunden ist, daß sie nicht 
nur stets, besonders in der heißen Jahreszeit, eine mephitische 
Luft in ihrer Umgebung verbreiten, sondern auch bei ihrem 
Oeffnen zum Behufe der Beisetzung von Leichen lebensgefähr- 
liche Zustände, selbst den Tod herbeiführen, sowie Krankheiten 
erzeugen und verbreiten können. In einem von dem praktischen 
Arzte Dr. Küttlinger in Erlangen herausgegebenen Schrift- 
chen „Ermahnung zur Abschaffung der Grüfte auf 
den Friedhöfen, Erlangen 1854, welches den untenge-
	        
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