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8) Endlich erfordert die öffentliche Sanitätsverwaltung,
daß alljährlich über den Sanitätsdienst in solchen Anstalten durch
den Hausarzt der vorgesetzten Sanitätsbehörde — Physikat oder
Regierung — über die ärztlichen Vorkommnisse und die Erfolge
der Thätigkeit Bericht erstattet werde. Im Falle des Auf-
tretens von Seuchen und ansteckenden Krankheiten, oder beim
Vorkommen besonders bemerkenswerther Fälle ist den Aerzten
ohnehin zur Pflicht gemacht, hierüber ungesäumte Anzeige zu
erstatten.
Indem das unterzeichnete Staatsministerium diese, in den
bestehenden Verordnungen begründeten Normen in Erinnerung
bringt, verbindet dasselbe damit zugleich den Auftrag, hiernach die
weiteren geeigneten Anordnungen zu treffen und darüber zu
wachen, daß dieselben fortan genauest eingehalten werden. Es
kann dabei den k. Regierungen nicht entgehen, daß eine gleich-
mäßige Regelung des Dienstes, wie in den städtischen Kranken-
und Pfründeanstalten, auch in den betreffenden Anstalten der
Distrikte und Gemeinden stattfinden kann, und daß eine solche
Regelung auch nothwendig sei, wenn die kgl. Regierungen in
den Stand gesetzt werden sollen, sich in genauer, alljährlich er-
neuerter Kenntniß von dem Stande und dem Wirken des Medizinal-
personales und der Medizinalanstalten des Kreises zu erhalten
und, wo es irgend nöthig wird, sachgemäß und fördernd ein-
greifen zu können.
München, den 23. April 1855.
Graf v. Reigersberg.
Nr. 53,326. S. 100.
Entschließung der k. Regierung von Oberbayern, K. d. J., vom
5. August 1856, den ärztlichen Dienst in Kranken= und Pfründe-
Anstalten magistratischer Gemeinden betr.
Im Namen Seiner Mgjestät des Königs von Bayern.
Zufolge höchsten Befehls des kgl. Staatsministeriums des
Innern vom 29. v. Mtsd. soll die Uebersicht des ärztlichen
Dienstes in den Kranken= und Pfründeanstalten in Oberbayern
fortwährend in gehöriger Evidenz erhalten werden. Sämmt-
liche Gerichtsärzte von Oberbayern werden daher aufgefordert,
bei Gelegenheit der Erstattung des ärztlichen Jahresberichtes
unter dem Kapitel „Kranken-- und Versorgungs-Häuser“ jedesmal