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Heilung, oder vorzugsweise für die Verwahrung und Versor-
gung von Geisteskranken bestimmt sind. Wenn nnn auch jeder
Irre vom Anfange seiner Krankheit an als heilbar behandelt
werden muß, und wenn auch keinem Irren jemals die Heilung
unbedingt und unwiderruflich abgesprochen werden darf, so for-
dert doch der Heilungszweck gebieterisch, daß jene Irren, bei
welchen die Heilbarkeit noch als wahrscheinlich sich darstellt,
von denjenigen getrennt werden, bei welchen die Hoffnung der
Heilung nur noch an die Möglichkeit unerwarteter Wendung
des Krankheitsverlaufes sich knüpft. Die eigentlichen Heil-
anstalten für Irren erheischen bei dieser Trennung ganz andere
Einrichtungen, als die Anstalten für bloße Versorgung und
Verwahrung. Orei Kreisanstalten für heilbare Geistes-
kranke sind aber auf eine Bevölkerung von vier Millionen
Menschen unbedingt als Maximum zu betrachten, da eine größere
Zahl von Instituten dieser Art in aller Hinsicht nachtheilige
Folgen haben, und nur entweder mit ganz unerschwinglichem
Aufwande auf Einrichtung und Erhaltung, oder mit Vernach-
lässigung der einzelnen Anstalten zu erkaufen sein würde.
Eben so erscheinen vier Kreisanstalten für unheilbare
Irren als das Maxlimum des wahren Bedürfnisses.
Aus diesen Rücksichten nun geruhten Seine Majestät
der König in Uebereinstimmung mit den durch die Landraths-
Propositionen vom Jahre 1832/33, über die Herstellung von
Kreis-Irrenanstalten, insbesondere über deren Zahl und Be-
schaffenheit gegebenen Andeutungen, zu bestimmen, was folgt:
I. Eigentliche Kreis-Heil anstalten für Irre sollen nur
in der Zahl von drei errichtet werden, und zwar:
a. zu Indersdorf für den Isar-, den Unterdonau= und den
Oberdonaukreis,
b. bei Erlangen für den Rezat= und den Regenkreis,
c. bei Würzburg für den Untermain-, den Obermain= und
den Rheinkreis.
II. Neben diesen drei Kreis-Heilanstalten sollen vier bloße
Kreis-Verwahrungs-Anstalten für unheilbare Irre bestehen,
nämlich:
a. zu Irrsee für den Oberdonau-, den Isar= und den Unter-
donaukreis;
b. bei Regensburg für den Regen- und Rezatkreis;